Veröffentlicht am

Kanton Schwyz soll einen Drittel der Miete zahlen

Statt Steuersenkungen Mietkostenbeteiligungen: Ein Postulat fordert dringende Hilfe für Gastroszene und Gewerbe.

JÜRG AUF DER MAUR

Der Kanton Schwyz soll sich, unter gewissen Bedingungen, an den Mietkosten für Gewerberäume beteiligen. Das fordert CVP-Kantonsrat Mathias Bachmann (Küssnacht) in einem Postulat, das von GLP-Fraktionschef Rudolf Bopp, SVP-Fraktionschef Thomas Haas (Lachen) und CVP-Fraktionschef Matthias Kessler mitunterzeichnet ist.

Sie wollen in der kommenden Session des Kantonsrates beantragen, dass ihr Postulat dringlich erklärt und von der Regierung schnell behandelt wird. Sonst kann sich die Regierung jeweils ein halbes Jahr Zeit nehmen, um eine Antwort zu formulieren.

Statt Steuersenkung nun eine Mietbeteiligung Aus Sicht der vier Postulanten drängt aber die Zeit. «Unser Schwyzer Gewerbe, insbesondere die Gastrobetriebe, der Detailhandel und viele Dienstleistungsunternehmen sind durch die Corona-Krise besonders hart getroffen. Seit dem Frühling hätten die Behörden zudem weitere Einschränkungen erlassen. Diese seien «derart einschneidend, dass auch vormals gesunde, einheimische Unternehmen und Gewerbetreibende in Existenznöte kommen», heisst es weiter.

Deshalb soll der Regierungsrat nun schnell prüfen, wie ein Hilfspaket für das betroffene Gewerbe aufgelegt werden könnte, das erlaube, «unter gewissen Bedingungen Mietzinsbeiträge auszurichten». Voraussetzung sei eine Einigung zwischen Vermieterschaft und Mieterschaft.

Analog zum Modell, das die Stadt Basel beschlossen habe, sei ein «Dreidrittel-Rettungspaket » ins Auge zu fassen. Das bedeutet, dass Mieter und Vermieter sich auf eine Mietreduktion um mindestens einen Drittel geeinigt haben. Der Kanton hätte maximal einen Drittel des Netto- Mietzinses beizutragen.

Schwyz besitze ein Eigenkapital von 470 Millionen Franken. Deshalb habe die FDP in der Dezembersession ja auch die Steuern senken wollen. Dieses Anliegen scheiterte. Die jetzt eingereichte Forderung sei, so Bachmann, «der bessere Weg als eine allgemeine Steuersenkung für natürliche Personen».

Die Massnahmen sollen vorerst für die Monate von Dezember 2020 bis April 2021 gelten. Zahlungen aus dem ersten Lockdown stehen dagegen für die Postulanten ausdrücklich nicht zur Diskussion.

SP und FDP geben sich zurückhaltend

Nicht unterzeichnet wurde die Forderung von FDP-Fraktionschef Ivo Husi und SP-Präsident Andreas Marty. Die SP hat eine fast gleich lautende Motion zur Lage schon im ersten Lockdown eingereicht, die im Rat noch nicht behandelt wurde.

Dass nun aber im Postulat von Mathias Bachmann der erste Lockdown ausdrücklich ausgenommen wird, bremste die Lust der SP, als Mitunterzeichner des Anliegens aufzutreten. «Wir werden dem Postulat im Kantonsrat zustimmen», gibt sich der SP-Präsident aber versöhnlich.

Grundsätzliche Probleme ortet dagegen FDP-Fraktionschef Ivo Husi (Ibach). «Wir tun uns schwer mit einem Eingriff in die private Vertragsfreiheit», gibt er zu bedenken. Dazu komme, dass es heute bereits viele verschiedene Hilfsangebote für Corona- Geschädigte Unternehmen auch im Kanton Schwyz gebe. Diese beschlossenen Massnahmen müssten nun primär zum Zug kommen, bevor schon wieder über neue Angebote gesprochen werde.

Share
LATEST NEWS