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Schwyzer Kantonsgericht fasst Unverbesserlichen hart an

Trotz jahrzehntelangem Fahrausweisentzug fuhr ein Schwyzer immer wieder Auto. Dieses wurde beschlagnahmt. Die Beschwerde des Mannes wurde nun vom Schwyzer Kantonsgericht abgeschmettert.

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Unbelehrbar und uneinsichtig: Deutliche Worte fand das Schwyzer Kantonsgericht gegenüber einem Verkehrssünder. Der Mann hatte sich beim Gericht gegen die von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz angeordnete Beschlagnahme seines Personenwagens BMW 330i Touring gewehrt. Seine Beschwerde wurde allerdings deutlich abgeschmettert. Auch für alle anderen Anträge des Beschwerdeführers fand das Kantonsgericht kein Gehör.

Im April 2020 wurde der Automobilist von der Schwyzer Kantonspolizei bei seinem Wohnort angehalten und kontrolliert. Dabei gab der Beschuldigte zu, keinen Fahrausweis zu besitzen. Hierauf verfügte die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung des Autos.

Verschiedenen Polizeikorps bestens bekannt

Und das mit gutem Grund, wie das Kantonsgericht in seinem Urteil zur Beschwerde des Mannes festhält: Anlässlich der Einvernahme im April 2020 gab der Autofahrer zu, bereits mehrmals wegen Fahrens ohne Führerausweis angezeigt worden zu sein. Auf die Frage, ob er in Zukunft weiterhin ohne Ausweis fahren werde, gab er lediglich an, die Zukunft könne niemand beantworten.

Der Autofahrer ist der Polizei in den Kantonen Schwyz, Zug, Luzern, Zürich und Basel-Landschaft bestens bekannt. Insgesamt rund 200 Einträge sind registriert, vorwiegend wegen Fahrzeugdiebstählen, Fahrens ohne Fahrausweis und anderer Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Damit steht laut Kantonsgericht fest, dass der Beschuldigte zahlreiche Male trotz seines seit Jahrzehnten bestehenden Führerausweisentzugs und verschiedener gleich gelagerter Vorstrafen ein Fahrzeug gefahren sei.

Kantonsgericht bejaht die Einziehung des Fahrzeugs «Dieses Verhalten zeugt von einer ausgesprochenen Unbelehrbarkeit beziehungsweise Uneinsichtigkeit, sodass davon ausgegangen werden muss, dass der Beschuldigte – sofern ihm das Fahrzeug belassen würde – weiterhin ohne Führerausweis fahren dürfte», hielt das Gericht fest und bejahte die Einziehung des Fahrzeugs.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wies das Kantonsgericht ebenfalls ab. Angesichts der Vorstrafen und des ausgesprochen uneinsichtigen Verhaltens des Beschuldigten hätte ein Erlass der Gerichtskosten ohnehin keine sozialisierende Wirkung.

Und schliesslich befand das Gericht es auch nicht als nötig, dem Beschuldigten einen amtlichen Verteidiger zur Seite zu stellen.

Der Fall biete in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht keine Schwierigkeiten, denen der Mann allein nicht gewachsen wäre. Ihm wurden schliesslich die Kosten des Beschwerdeverfahrens von 800 Franken auferlegt.

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