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«Der Schnee ist nie schuld»

«Der Schnee ist nie schuld» «Der Schnee ist nie schuld»

Wintereinbruch führte zu mehreren Unfällen auf Strassen im Kanton Schwyz

Wie gut müssen Strassen geräumt sein, wenn Schnee gefallen ist – um Unfälle möglichst zu verhindern? Dafür gibt es offensichtlich keine klaren Standards. Klar ist dagegen: Autofahrer sind immer selbstverantwortlich, wenn es kracht.

WOLFGANG HOLZ

Der Wintereinbruch im Kanton Schwyz führte am Dienstagvormittag, 1. Dezember, zu schwierigen Strassenverhältnissen. Von 8 bis 11 Uhr wurden der Kantonspolizei Schwyz aus dem ganzen Kantonsgebiet sieben Verkehrsunfälle gemeldet.

Bei einer Kollision zwischen Biberbrugg und Einsiedeln wurden zwei Personen leicht verletzt und mussten vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Aufgrund von steckengebliebenen Fahrzeugen kam es auf der Hauptstrasse 8 und der Autobahn A4 zu Verkehrsbehinderungen.

War nicht gut genug geräumt?

Wie es zu dem Unfall auf der Hauptstrasse 8 gekommen ist, dazu kann die Kantonspolizei Schwyz keine näheren Auskünfte geben. Waren die Lenker etwa mit Sommerpneus unterwegs? Waren sie zu schnell unterwegs und fuhren den Wetterverhältnissen nicht entsprechend angepasst? Oder kann es auch sein, dass die Kantonsstrasse nicht genügend gut geräumt war. Die Strasse war zum Zeitpunkt des Unfalls jedenfalls schneebedeckt und wies glatte Stellen auf, wie Autofahrer beobachteten.

«Der Schnee ist nie schuld», stellt David Mynall, Sachbearbeiter Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz klar. Es obliege rechtlich gesehen stets den Autofahrern, bei allen Verkehrsverhältnissen entsprechend angepasst zu fahren und das Fahrzeug zu beherrschen.

Auch Daniel Kassubek, Schwyzer Kantonsingenieur, stösst ins selbe Horn. «Alle Jahre wieder kommt der Schnee, und einige Automobilisten lassen sich davon überraschen. Man kann nicht auf einer nassen und schneebedeckten Strasse gleich schnell zur Arbeit fahren, wie bei guten Verhältnissen.» Wenn man zu Hause vor dem Haus den Schnee wegschaufle, sei vielleicht in 30 Minuten alles wieder weiss. Kassubek: «So verhält es sich auch nach einer Pflugfahrt auf der Strasse. Deshalb gilt es, dass sich die Automobilisten den herrschenden Verhältnissen anzupassen haben.» «Schwarzräumung ist nicht vorgesehen» Der kantonale Strasseninspektor Urs Germann erklärt, dass man auf Kantonsstrassen bestrebt sei, im Winter stets «normale, fahrbare und gute Strassenzustände » herzustellen. Wobei Schwarzräumungen wie auf der Autobahn nicht prinzipiell vorgesehen seien. «Es handelt sich um eine normale Strassenräumung – im Rahmen unserer Möglichkeiten und Mittel.» Dies nach den gültigen Gesetzen und Normen.

Dabei seien im Winter jeden Morgen ab vier Uhr sowie am Abend ab 20 Uhr kantonale Angestellte im Pikettdienst auf Kontrollfahrten auf den Kantonsstrassen im Kanton Schwyz unterwegs, um den Strassenzustand zu prüfen. «Falls diese zum Schluss kommen, dass Handlungsbedarf besteht, bieten sie sofort die vertraglich vereinbarten Schneeräumunternehmen auf, die spätestens innerhalb von 30 Minuten im Einsatz sein müssen.» Je nach Witterung wird zuerst versucht, mit Ausbringen von Streusalz die Fahrbarkeit der Strassen zu sichern. «Schnee geräumt wird erst, wenn mindestens 2–3 Zentimeter Schnee auf den Strassen liegen. Falls es weiter schneit, kann es sein, dass ein zweites oder drittes Mal geräumt wird», so Germann. Leider seien immer noch Autofahrer mit Sommerpneus auf winterlichen Strassen unterwegs. «Und man muss halt auch die Geschwindigkeit anpassen, genügend Abstand halten und aufmerksam fahren.» Gemäss Verkehrsregelnverordnung (VRV) darf der Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann. Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, et cetera ist.

Neu ausgeschrieben

So weit so gut. Fakt ist aber auch, dass in diesem Winter erstmals ein anderes Einsiedler Unternehmen die Strassenräumung auf den Kantonsstrassen übernommen hat. Ein anderes als das bisherige. Nach 18 Jahren. «Die Ausführung der Winterdienstleistungen wurden gemäss Submissionsgesetz in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Den Zuschlag pro Los hat die Firma mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot erhalten », sagt Germann.

Das betroffene Einsiedler Unternehmen, das neu für die Schneeräumung auf den Kantonsstrassen zuständig ist, wollte zum Standard der geleisteten Schneeräumung übrigens auf Anfrage unserer Zeitung keine Stellung nehmen: «Da müssen Sie den Kanton fragen – die sind dafür zuständig», heisst es seitens der Firma.

«Schnee geräumt wird erst, wenn mindestens 2–3 Zentimeter auf den Strassen liegen.»

Urs Germann, kantonaler Strasseninspektor

Schneeräumung ist nun wieder ein Thema in und um Einsiedeln. Foto: Lukas Schumacher

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