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Schwyzer Gemeinden sind bei EL weiter gefordert

Schwyzer Gemeinden sind bei EL weiter gefordert Schwyzer Gemeinden sind bei EL weiter gefordert

Die Schwyzer Regierung lehnt eine Befreiung der Gemeinden von den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV ab.

FRANZ STEINEGGER

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Anpassung der Finanzierungsschlüssel zwischen dem Kanton und den Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen (EL). Neu sollen die Gemeinden die Kantonsbeiträge für die EL nach Abzug des Bundesbeitrages noch zu drei Zehnteln und nicht mehr zur Hälfte nach ihrer Einwohnerzahl tragen. Das geht den Gemeinden zu wenig weit. Im Vernehmlassungsverfahren zum neuen Finanzierungsschlüssel haben die Gemeinden und fast sämtliche Parteien eine komplette Streichung der Gemeindebeiträge gefordert. Doch wie sich in Bericht und Vorlage an den Kantonsrat nun zeigt, hält der Regierungsrat an seinem Vorschlag fest. Regierungsrat argumentiert mit einem Vergleich Der Grund für den Revisionsvorschlag ist eine Anpassung der Pflegefinanzierungsverordnung. Der Bund schreibt neu vor, dass ausbezahlte Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass eines EL-Bezügers zurückerstattet werden müssen, wenn dessen Nachlass 40’000 Franken übersteigt. Damit lässt sich die Praxis im Kanton Schwyz, dass die EL vorrangig zur Pflegefinanzierung ausbezahlt wird, nicht mehr halten. Dadurch entstehen den Gemeinden Mehrkosten von 15 Millionen Franken, denn sie müssen die ungedeckten Pflegekosten zu hundert Prozent übernehmen.

Um einen Ausgleich zu schaffen, sollen sie bei der Finanzierung der EL entlastet werden. Der Regierungsrat rechnet in seinem Bericht an den Kantonsrat mit den Zahlen von 2019 vor, dass mit seinem Vorschlag, den Gemeindebeitrag bei der EL auf drei Zehntel zu senken, die Gemeinden um 16,5 Millionen Franken entlastet werden.

Gemeinden tragen hohe Sozialkosten

«Ein Vergleich zeigt, dass der neue Finanzierungsschlüssel die Zusatzaufwendungen der Gemeinden für die Pflegefinanzierung sicher ausgleicht», hält der Regierungsrat fest mit dem Nachsatz: «Allfällige Einsparungen infolge der EL-Reform des Bundes würden dafür mehrheitlich zugunsten des Kantons ausfallen. » Der Regierungsrat lässt den Einwand der Gemeinden, sie hätten keine Möglichkeiten, die Kosten bei den EL zu beeinflussen, nicht gelten. Im Kanton Schwyz seien vielfach die Gemeinden Träger der Alters- und Pflegeheime. «Sie haben Einfluss auf deren Kostenstruktur und somit auch auf die Höhe der Heimtaxen. Erhöhungen der Heimtaxen führen mitunter zu den Kostensteigerungen bei den EL», so der Regierungsrat.

Er stellt in Aussicht, dass die hohen sozialen Lasten, welche die Gemeinden zu tragen haben, einer «ganzheitlichen Betrachtung » zu unterziehen seien, wie das im Bericht «Finanzen 2020» aufgezeigt worden sei.

Der Schwyzer Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die Gemeinden durch den wirtschaftlichen Betrieb der Alters- und Pflegeheime die Ausgaben der Ergänzungsleistungen durchaus beeinflussen könnten.

Foto: Franz Steinegger

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