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Nordstrasse: Sanierung der Altlasten wird teuer

Nordstrasse: Sanierung der Altlasten wird teuer Nordstrasse: Sanierung der Altlasten wird teuer

Der über Altlasten liegende Spielplatz Nordstrasse ist mittelfristig tolerierbar. Sollte er saniert werden, wird es teuer.

BEZIRKSKANZLEI EINSIEDELN

Im April 2018 wurden beim Aushub des Fundaments für den Kindergarten Nordstrasse problematische Substanzen im Boden gefunden, die einen Baustopp nötig machten (EA 31/2018). Die Altlast geht auf einen Betrieb eines Gaswerks und eine offene Kehrichtdeponie im 19. Jahrhundert zurück, und muss saniert werden (EA 96/2018). Nun liegt das Ergebnis der technischen Untersuchung vor, welches verschiedene Sanierungsvarianten aufzeigt. «Mittelfristig tolerierbar …»

Die bei der Firma Jäckli Geologie AG in Auftrag gegebene historische und technische Untersuchung gemäss Altlastenverordnung hatte das Ziel, herauszufinden, ob Schadstoffe Schutzgüter wie Boden, Grundwasser, Luft und Oberflächengewässer gefährden. Aufgrund getätigter Sofortmassnahmen im Sommer 2019 konnte eine Sperrung des Spielplatzes vermieden werden und blieb der Grenzwert für einen amtlichen Sanierungsbedarf unterschritten (EA 74/2019).

Das Gutachten hält nun fest, dass der Zustand auf dem öffentlichen Spielplatz mittelfristig tolerierbar ist, die angetroffene Schadstoffkonzentration jedoch eine mehrjährige Grundwasserüberwachung notwendig macht. Ein Potenzial für einen Sanierungsbedarf bezüglich Grundwasser sei gegeben und mittelfristig (3 bis 10 Jahre) auch eine Sicherung der stark belasteten, öffentlichen Grünflächen notwendig.

Mögliche hohe Sanierungskosten Eine definitive Standortklassierung nach Altlastenverordnung ist erst nach Abschluss einer mehrjährigen Grundwasserüberwachung möglich. Erst dann wird auch klar, ob für eine Sanierung Bundes- und Kantonsbeiträge erhältlich gemacht werden können.

Die möglichen Varianten einer Problemlösung reichen von der günstigsten, einer blossen Bodenbedeckung, bis zur Aufhebung des Spielplatzes, einer Sanierung desselben oder einer Sanierung des gesamten Grundstücks im Rahmen des Bauprojekts. Während sich die Kosten in den ersten beiden Varianten bei ein paar Zehntausend Franken bewegen dürften, besteht für eine Sanierung des Spielplatzes ein geschätzter Kostenrahmen von 0,8 bis 2,1 Millionen Franken und für eine solche des gesamten Grundstücks von 2 bis 4 Millionen.

Der Bezirksrat wird angesichts dieser Situation nun weitere Grundlagen beschaffen und Abklärungen tätigen, welche auch alternative Schulraumstandorte beinhalten, und danach einen Grundsatzentscheid zur weiteren Entwicklung des Schulareals fällen. Pauschale Debitorenabgeltung durch Kanton Die Strafverfolgung im Kanton Schwyz wird per Ende 2020 kantonalisiert. Die von den Bezirken Höfe und Einsiedeln gemeinsam geführte Bezirksstaatsanwaltschaft wird damit aufgehoben. Mit der Übernahme der Staatsanwaltschaften durch den Kanton ist auch zu regeln, wie dieser den Bezirken deren Guthaben beziehungsweise bestehenden Debitorenausstände abgilt.

Bis Anfang Oktober 2020 bestanden allein bei der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln Debitorenausstände von gut 1,8 Millionen Franken. Kanton und Bezirke sind sich nun einig geworden auf eine pauschale Abgeltung in der Höhe von 70 Prozent.

Sowohl für den Höfner als auch den Einsiedler Bezirksrat ist entscheidend, dass 20 Prozent der genannten Forderungen über dreijährige Ausstände betreffen, die durchschnittliche Forderungshöhe bei lediglich 1100 Franken liegt und sich auf über 1600 Gläubiger verteilt und ein Inkasso nicht nur entsprechend aufwendig, sondern die Einbringlichkeit auch ungewiss ist. Sistierte Umklassierung der Grotzenmühle-/Allmeindstrasse Der Bezirksrat sieht in seinem Leitbild die Umklassierung der Grotzenmühle-/Allmeindstrasse von der Groberschliessungsstrasse zu einer Basiserschliessung vor (EA 89/2019). Auf Kantonsebene wurden, unter anderem auch von den Einsiedler Kantonsräten, die zwei Postulate «Kantonsbeiträge an Strassen der Bezirke und Gemeinden (insbesondere Verbindungsstrassen) » und «Anpassung Kantonsstrassennetz an die aktuellen Gegebenheiten» eingereicht. Der Kantonsrat hat diese am 18. Dezember 2019 erheblich erklärt.

Der Regierungsrat muss dem Kantonsrat nun innerhalb von zwei Jahren einen Bericht beziehungsweise eine Vorlage zur Revision des Strassengesetzes vorlegen. Da die beiden Postulate direkten Einfluss auf die Erschliessungssituation in Richtung Alpthal haben, ist das Vorhaben einer Umklassierung bis auf Weiteres sistiert. Eine Umklassierung ist sodann nur mittels Änderung des Erschliessungsplanes (Nutzungsplanung) möglich, welche vom Souverän angenommen werden muss. Unterstützung von Gewerbe und Detailhandel Auch der Bezirk musste coronabedingt verschiedene öffentliche und auch interne Anlässe in der zweiten Jahreshälfte 2020 absagen (EA 84/2020). In verschiedenen Fällen wurde auf eine Verschiebung der Anlässe verzichtet und bezog der Bezirk stattdessen Gutscheine oder Geschenke bei den hiesigen Detaillisten und Gewerblern. Eine Unterstützung jetzt ist wichtig(er).

Verschiedenes

Der Bezirksrat …

• beschliesst im Rahmen des Kanalisations- und Entwässerungsreglements und der geführten Spezialfinanzierung eine Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühr um 25 Prozent ab 1. Januar 2021;

• genehmigt den Landerwerb ab GB 522, Eisenbahnstrasse/ Benzigerstrasse;

• genehmigt eine Teilrevision der Bezirksratsverordnung (Regelung ausserordentlicher Leistungen);

• stellt Strafantrag gegen eine Person, die polizeilich verdächtigt wird, diverse Schmierereien und Sachbeschädigungen an Verkehrstafeln und Kandelabern begangen zu haben;

• erteilt die Gastgewerbebewilligungen mit gebrannten Wassern an Hansueli Fuchs, In den Matten 10, 8840 Einsiedeln, zur Führung der K4 Bar (ehemals Andy’s Lounge), Kronenstrasse 4, 8840 Einsiedeln; an Marcel Fuchs, Rinderplätzstrasse 30, 8846 Willerzell, zur Führung des Landgasthofs Schlüssel, Seestrasse 10, 8846 Willerzell; an Alma Thoma, Eggenwilerstrasse 2, 5620 Bremgarten, zur Führung des SILO, Zürichstrasse 63, 8840 Einsiedeln;

• erteilt die Bewilligungen zum Betrieb eines Raucherraumes im SILO, Zürichstrasse 63, 8840 Einsiedeln, sowie im Landgasthof Schlüssel, Seestrasse 10, 8846 Willerzell.

Erteilte Bewilligungen (Bau- und Umweltbehörde)

• Clevergie ag, Industriestrasse 14, Bennau: Photovoltaikanlage auf Gebäude Assek Nr.

4137 und Assek Nr. 6651, im Heuerli 7, Gross;

• Hans Schärer, Wollerauerstrasse 1b, Schindellegi: Dach- und Fassadensanierung, Hauptstrasse 69, Einsiedeln;

• Marco Lagler, Etzelstrasse 41, Einsiedeln: Umbau Gewerbehaus, Steig 1, Einsiedeln;

• Jürg Hüppi, Grosserstrasse 82, Gross: Gedeckter Unterstand (bereits erstellt);

• Alberte und Latif Berisha, Benzigerstrasse 11, Einsiedeln: Sitzplatzüberdachung (Glasdach mit Beschattung);

• Kamer Shala, Ochsnerstrasse 2, Einsiedeln: Balkonteilverglasung (Wetterschutzverglasung);

• Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, Bern: Leuchtkasten Postfiliale, Bahnhofplatz 3, Einsiedeln;

• Meja AG, Hauptstrasse 25, Einsiedeln: Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Velounterstand, Trachslauerstrasse 72, Trachslau;

• Alois Kälin; Ahornweidstrasse 26, Euthal: Abbruch Stall, Neubau Ökonomiegebäude mit Jauchegrube, Anpassung Zufahrt und Umgebung, Geländeaufschüttung, Anbau Holzschnitzellager an Remise; Projektänderung: Holzschnitzellager, Volumenvergrösserung (bereits erstellt);

• Albert Bisig, Trachslauerstrasse 67, Trachslau: Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Wäni 2, Trachslau;

• Michael Lacher, Untere Obereggstrasse 9, Egg: Rundbogenunterstand mit Betonfundament, Sarenbachstrasse, Egg. Im Meldeverfahren bewilligt

• August Schönbächler, Wänibachstrasse 20, Einsiedeln: Heizungsersatz mit neuem Aussenkamin;

• Schelte und Marika Betten, Quellweg 10, Gross: Fenstervergrösserung.

So sah die ausgehobene Baugrube im April 2018 aus. Sie wurde umgehend zugedeckt. Nun liegen Kostenschätzungen für die verschiedenen Sanierungsstufen vor.

Foto: Archiv EA

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