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Landwirt beschimpft Wildhüter

Ein Landwirt stand vor Gericht. Er hatte sich erneut mit der Wildhut angelegt. Eine Fehde, die bereits über Jahre dauert.

see. Der Rothenthurmer Landwirt, der dieses Frühjahr als Wilder Kandidat für das Amt als Regierungsrat des Kantons Schwyz kandidiert hatte, stand vorgestern wegen Beschimpfung und Drohung vor dem Schwyzer Bezirksgericht. Dabei ging es um eine Fehde des Bauern mit der Schwyzer Wildhut, die bereits über Jahre dauert.

Beim Wildern erwischt Angefangen hatte es damit, dass die Hunde des Landwirts beim Wildern erwischt wurden. Vor Gericht sagte er später aus, dass er die Busse für die wildernden Hunde anstandslos bezahlt habe. Dass sein Hund, der eine Kette mit einem Eisenrohr umgebunden hatte, aber verletzt gewesen sei, bezeichnete er als «Dichtung». Das Bezirksgericht Schwyz sah dies 2014 aufgrund von Fotografien auch so und sprach den Landwirt, der wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei vor den Schranken stand, frei. Der Fall ging ans Kantonsgericht. Auch dort wurde der Landwirt freigesprochen.

Als der Landwirt später auf die beiden Wildhüter traf, bezeichnete er sie als «ier verfluechte, verreckte Lügcheibe» und «Fecker» und drohte ihnen, er würde ihnen seinen Ärger noch zu spüren geben. Die beiden Wildhüter erstatteten Anzeige.

Bereits 2018 wegen Beschimpfung verurteilt Der Landwirt musste 2018 also erneut vor Gericht erscheinen. Das Bezirksgericht befand ihn der Beschimpfung schuldig. Es verurteilte ihn zu 10 Tagessätzen à 130 Franken, bei einem auf vier Jahre bedingt aufgeschobenen Vollzug. Das Gericht hat damals das Wort «Lügcheibe » nicht als Beschimpfung gewichtet – der Hund war ja erwiesenermassen durch die Eisenstange wirklich nicht verletzt worden.

Vorgestern nun stand der Mann innerhalb der Probezeit erneut vor den Schranken des Bezirksgerichts. Er hatte am 21. Oktober 2019 einen Wildhüter beschimpft. Der Wildhüter wollte sich gerade auf die Nachsuche nach einem verletzten Reh begeben, als der Landwirt ihn als «verreckte Süüfecker und Halungg» bezeichnete. Aus Sicht des Landwirts hatte sich der Wildhüter zu viel Zeit gelassen, um das verwundete Reh zu suchen. Wie der Wildhüter vor Gericht erläuterte, ist es jagdtechnisch aber wichtig, eine gewisse Zeit bis zur Nachsuche verstreichen zu lassen.

Das Gericht sprach den Landwirt der Beschimpfung schuldig. Er muss 1950 Franken Strafe und die Hälfte der Gerichtskosten bezahlen.

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