Veröffentlicht am

Im Jahr 2020 wird im Kanton Schwyz wenig betrieben

Seit Corona laufen markant weniger Betreibungsverfahren. Ein trügerisches Spiel mit der Zahlungsfrist?

ANJA SCHELBERT

Um bis zu 30 Prozent wird im Kanton Schwyz coronabedingt weniger betrieben. Der Geduldsfaden für säumige Schuldner scheint länger als vor der Corona-Krise. Das die eigentlich positive Bilanz einer «Bote »-Umfrage bei hiesigen Betreibungsämtern. Doch der Schein trügt.

Vom 19. März bis und mit 19. April beschloss der Bund schweizweit einen Betreibungsstillstand. In der Folge gingen bislang im Betreibungskreis Schwyz, der zusätzlich Steinen, Sattel und Rothenthurm umfasst, nur «rund 2000 Betreibungen ein», sagt Peter Ambauen, Leiter Betreibungsamt. Im Durchschnitt seien es jährlich etwa 4000 Betreibungen, die man bearbeite. Dieses Jahr würde für das erste und das zweite Quartal aber ein Rückgang von rund 15 Prozent verzeichnet.

«Ab nächstem Jahr werden wir mit Arbeit wohl überflutet» Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung im Betreibungskreis Arth, zu dem auch Lauerz und Steinerberg zählen. Dort berichtet der zuständige Betreibungsamtsleiter Nicolas Reifler: «Wir sind zirka 25 bis 30 Prozent hinter den üblichen Zahlen.» Weniger Arbeit bedeute dies aber nicht zwingend – denn jeder Fall sei individuell. Und: «Eventuell könnte eine Betreibungswelle noch eintreffen.» Dieses Phänomen ist nicht rein innerschwyzerisch, wie Rudolf Stählin, zuständiger Betreibungsamtsleiter in Altendorf und Lachen, bestätigt. Auch seine Angaben erstaunen: «Gegenüber der Vorjahresperiode verzeichnen wir einen Rückgang von über 25 Prozent.» Doch: «Ab Anfang nächsten Jahres werden wir aber wahrscheinlich mit Arbeit überflutet.» Ist der starke Rückgang also nur die Ruhe vor dem Sturm?

«Momentan herrscht seitens der Gläubiger eventuell noch Kulanz », vermutet Reifler in Arth. Und Ambauen in Schwyz erklärt, Grossgläubiger wie Krankenkassen oder Steuerbehörden hätten sich bislang wohl schlicht in Nachsicht mit den Schuldnern geübt.

Verlängerte Zahlungsfrist verzögert die Betreibung

Ein coronabedingter Jobverlust oder Kurzarbeitsentschädigung fordern ihre Konsequenzen derzeit also erst zeitverzögert ein, weil Krankenkassen oder Steuerbehörden – die Gläubiger der im Kanton Schwyz meistbetriebenen Forderungen bei Privatpersonen – beispielsweise längere Zahlungsfristen ansetzen.

Kantons- und Gemeinderechnungen müssen seit dem 24. März etwa erst mit 120-tägiger Frist bezahlt werden, erinnert Markus Beeler, Vorsteher der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, an den entsprechenden Regierungsratsbeschluss. Viele Gläubiger kommen ihren Schuldnern entgegen Und bei der CSS als grösstem Krankenversicherer der Schweiz heisst es auf Anfrage, bezogen auf die 52’222 dort versicherten Schwyzerinnen und Schwyzer, sei «die Zahl von Anfragen für Ratenzahlungen und Mahnstopps bislang nicht gestiegen ». Man sei aber wegen Corona im Inkasso auch merklich kulanter.

Viele Gläubiger kommen ihren Schuldnern also spürbar entgegen. Und trotzdem: «Irgendwann ist bekanntlich jede Geduld am Ende», sagt etwa Ambauen mit Blick auf das herannahende Betreibungsjahr 2021.

Wir sind zirka 25 bis 30 Prozent hinter den üblichen Zahlen.»

Nicolas Reifler, Betreibungsamtsleiter

Share
LATEST NEWS