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Doch der Partner kam nicht ungeschoren davon

Nachdem die Partnerin vom Vorwurf, die Kinder geschlagen zu haben, freigesprochen wurde, stand der Partner vor dem Bezirksgericht, weil er die Frau geschlagen haben soll. Es reichte aber nur teilweise zum Freispruch.

ANDREAS KNOBEL

Eigentlich handelte es sich um eine Fortsetzung, als vor zwei Wochen ein 37-jähriger Höfner vor den Schranken des Bezirksgerichts Höfe stand. Eine Fortsetzung jenes Falls, der vor einem Monat behandelt wurde. Damals war die ebenfalls 37-jährige Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder angeklagt, weil sie ihre Kinder geschlagen haben soll. Sie wurde allerdings freigesprochen, zu dünn war die Beweislage.

Ohnehin vermutete der Anwalt der Frau damals eine «Retourkutsche ». Denn zuerst war es der Partner, der angeklagt wurde. Seine Vorwürfe gegenüber der Frau formulierte er erst zwei Tage später. Verhandelt wurden die beiden Fälle aber zeitlich umgekehrt. Dies sei Zufall, erklärt Gerichtsschreiberin Liliane Erdin-Regenass auf Anfrage. Tatsächlich hatte das Bezirksgericht die beiden Fälle unabhängig voneinander juristisch zu beurteilen.

Emotional verschieden Im Hinterkopf jedoch bleibt der Eindruck der ersten Verhandlung haften. Und dieser war zumindest vonseiten der Frau komplett verschieden. Als Angeklagte zeigte sie sich selbstbewusst mit sicherer Stimme. Es war auch kein Problem, dass die beiden Streitenden nur ein paar Meter voneinander entfernt im Gang warten mussten. Als Klägerin aber wurde die Frau auf ihr Ersuchen hin aus einem separaten Raum in den Gerichtssaal geführt, damit jeglicher direkter Kontakt zum Mann vermieden werden konnte. Ihre Aussagen trug sie dieses Mal verängstigt und schluchzend vor.

Der Anwalt des Angeklagten bezeichnete dies denn auch als völlig «übertrieben», offensichtlich soll sein Mandant als gewalttätig dargestellt werden.

Viele kleine Vorkommnisse Aber was wurde dem Partner überhaupt vorgeworfen? Als Erstes Nötigung: Er soll sein Auto hinter ihres gestellt haben, damit sie nicht mehr wegfahren konnte, nachdem sie ihm kundtat, mit den zwei Kindern zu ihrer Mutter zu ziehen. Zweitens mehrfache Beschimpfung: Dabei soll es sich um eindeutige «Schlötterling» gehandelt haben. Und drittens noch wiederholte Tätlichkeiten: Hier kam eine Ohrfeige zur Sprache, aber auch ein geworfener Finken, und schliesslich ein Gerangel um Dokumente, der zur Folge hatte, dass sie gegen die Balkontür prallte. Für all dies sollte der Angeklagte mit einer Busse von 1750 Franken oder ersatzweiser Haft von 18 Tagen sowie einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 3000 Franken belangt werden.

Konträre Aussagen

Was, wie und ob überhaupt etwas vorgefallen ist, dürfte auch für das Gericht nicht einfach zu beurteilen gewesen sein. Denn die Aussagen der beiden Kontrahenten widersprachen sich diametral. Was die eine Seite vorwarf, kam postwendend zurück. Auch die Zeugenaussagen der Eltern des Angeklagten vor Gericht und einer Nachbarin aus dem Protokoll halfen nicht wirklich weiter. Vor allem der Ablauf an der Balkontüre blieb nebulös. Und rund ums allenfalls zuparkierte Fahrzeug waren die Wahrnehmungen komplett unterschiedlich. Während sie erzählte, wie sie am Wegfahren gehindert wurde, sahen der Angeklagte und seine Eltern darin gar kein Problem. Im Gegenteil sei die aufgebrachte Frau einfach losgefahren und mit dem Auto erst noch in die Mauer geprallt. Eine Kollision, so hingegen die Frau, habe es gar nie gegeben.

Es lag auf der Hand, dass der Verteidiger einen kompletten Freispruch inklusive Entschädigung und Prozesskosten zulasten des Staats forderte – also genau so, wie zwei Wochen zuvor entschieden wurde, als die Frau angeklagt war. Der Zwist wird weitergehen

Ganz ungeschoren kam der Höfner aber nicht davon. Von der Nötigung wurde er zwar freigesprochen. Offensichtlich habe er das Auto nicht zuparkiert. Eine Kollision hingegen habe es gegeben. Auch vom Vorwurf der Beschimpfungen wurde er freigesprochen. Diese seien wohl gegenseitig ausgesprochen worden. Alles andere wäre «lebensfremd», wie es der Anwalt zuvor bezeichnete. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte aber bei den Tätlichkeiten. Die Aussagen der Frau seien glaubhafter gewesen als jene des Mannes. Es wird ihm deshalb eine Busse von 800 Franken oder ersatzweise acht Tagen Haft aufgebrummt.

Wenig erstaunlich ist, dass der nun teilweise verurteilte Mann den Fall bereits an die nächste Instanz weitergezogen hat. Die Familienstreitigkeiten werden also eine Fortsetzung vor dem Schwyzer Kantonsgericht finden.

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