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Nun kommt die Maskenpflicht auch an den Schwingfesten

Nun kommt die Maskenpflicht  auch an den Schwingfesten Nun kommt die Maskenpflicht  auch an den Schwingfesten

Unter dem Titel «Schwingfeste 2021 zu 100 Prozent Ja» hat der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) sein Rahmenkonzept für die kommende Schwingsaison bekannt gegeben. Die Auflagen sind gross.

ROBERT BETSCHART LARS MORGER

Gute Nachrichten für alle Schwingfans: Nächstes Jahr sollen sämtliche Schwingfeste wieder stattfinden – sowohl die Eidgenössischen Anlässe (Kilchberg, Jubiläumsschwingfest), die Kranzfeste und die Rangschwingen als auch die Nachwuchsschwingen. Dies gab der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) in einer Medienmitteilung bekannt. «Wir wollen nächstes Jahr wieder schwingen, das ist unser oberstes Gebot. Auch wenn einige Schutzmassnahmen berücksichtigt werden müssen», sagt der Obmann des ESV, Markus Lauener auf Anfrage.

Die Feste müssen dabei den Vorschriften des BAG und der Kantone folgen. Auch wenn sich diese bis in einem Jahr wieder ändern können, hat der ESV unter dem Titel «Schwingfeste 2021 zu 100 Prozent Ja» nun erstmals ein Schutzkonzept präsentiert. Die Vorgaben sind zum Teil streng, sind aber aufgrund der aktuell geltenden Vorschriften notwendig.

An Schwingfesten mit über 1000 Zuschauern gilt auf dem ganzen Areal des Festes eine Maskenpflicht. Auch die Schwinger selbst sind betroffen. Ihnen wird empfohlen, ausserhalb der Garderoben, Verpflegungsstände und der Schwingplätze eine Maske zu tragen. Hier kommt es auch darauf an, welche Vorschriften im betroffenen Kanton bestehen. Helfern und Kampfrichtern wird ebenfalls empfohlen, während des gesamten Festes eine Maske zu tragen.

Eine Maskenpflicht an Schwingfesten schien vor einiger Zeit noch kein Thema zu sein. Viele Organisatoren sagten die Feste ab mit der Begründung, dass ein Schwingfest mit Maskenpflicht für die Zuschauer nicht vorstellbar ist. Obmann Markus Lauener dazu: «Leider geht es aufgrund der aktuellen Situation nicht anders. Lieber Maskenpflicht für Schwingfeste ab 1000 Personen als gar nichts. Wir haben uns für den Sport entschieden.» Nur zwei Drittel der Sitzplätze

Diese Regelungen gelten nicht für Schwingfeste mit unter 1000 Zuschauern wie Rangschwingen oder Jungschwingertage, die auch in unserer Region ausgetragen werden. In diesem Fall können die Zuschauerinnen und Zuschauer wie vor der Aufhebung der 1000er-Grenze in Sektoren à 300 Personen unterteilt werden.

Ähnlich wie in den Sportstadien dürfen die Veranstalter ausserdem nur Sitzplätze anbieten und müssen das Contact Tracing gewährleisten können. Die Sitzplätze dürfen ausserdem nur zu zwei Dritteln belegt werden. Dies betrifft auch das Innerschweizerische Schwingfest in Ibach, das am 4. Juli stattfindet, und das Schwyzer Kantonale in Muotathal vom 9. Mai. Für die organisierenden Schwingklubs könnte es so schwieriger werden, das Fest kostendeckend über die Bühne zu bringen.

Nächstes Jahr wird an den Schwingfesten voraussichtlich nichts mehr so sein wie hier. Foto: Archiv

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