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Bildungsauftrag kann trotz Coronavirus umgesetzt werden

Das Amt für Volksschulen und Sport hat mit dem Verband Schulleiter Schwyz und dem Verband Lehrer Kanton Schwyz mögliche Szenarien zum Vorgehen bei Gefährdung des Präsenzunterrichts infolge Covid-19 erarbeitet.

Mitg. «Ziel ist es, trotz der Corona- Pandemie die Umsetzung des Bildungsauftrags sicherzustellen und gleichzeitig die Gesundheit der Lehrer und Schüler zu schützen», schreibt das Schwyzer Bildungsdepartement in einer Medienmitteilung: Dazu hat das Amt für Volksschulen und Sport in Zusammenarbeit mit dem Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Schwyz und dem Verband Lehrerinnen und Lehrer Kanton Schwyz mögliche Szenarien zum Vorgehen bei Gefährdung des Präsenzunterrichts infolge Covid-19 erarbeitet.

Präsenzunterricht beibehalten Für das Amt für Volksschulen und Sport habe der Präsenzunterricht aus Gründen der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine hohe Priorität, heisst es in der Medienmitteilung: «Die erarbeiteten Szenarien liefern den Schulleitungen der Volksschulen grundlegende Standards zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs. » «Der Präsenzunterricht soll auch bei steigenden Coronavirus-Infektionen so lange wie möglich aufrechterhalten werden», schreibt das Bildungsdepartement: Das Amt für Volksschulen und Sport habe den Schulen verschiedene Instrumente für die kommenden Wochen und Monate zur Verfügung gestellt, die das Ziel verfolgen würden, den Schulbetrieb trotz Covid-19 aufrechtzuerhalten und somit die Umsetzung des Bildungsauftrags sicherzustellen.

Zu diesen Instrumenten gehören unter anderem Vorgehensmodelle zum Ausfall von Lehrpersonen aufgrund Quarantäne oder einer Covid-19-Erkrankung sowie bei Verdacht auf Covid-19 / einer Covid-19-Erkrankung von Schülern sowie ein Merkblatt zum Vorgehen bei Gefährdung des Präsenzunterrichts infolge Covid-19. Notfallbetreuung der Schüler

«Damit wird auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt », konstatiert das Bildungsdepartement: Für erwerbstätige Erziehungsberechtigte stelle es eine grosse Herausforderung dar, kurzfristig eine Kinderbetreuung zu organisieren.

«Fällt eine Lehrperson aufgrund von Isolation oder Quarantäne aus und steht kurzfristig keine Stellvertretung zur Verfügung, wird deshalb an den Schulen eine Notfallbetreuung der Schüler sichergestellt», betont das Schwyzer Bildungsdepartement.

Folgende Massnahmen sind zyklusabhängig zu prüfen: Bei Ausfall einer Lehrperson wird die Stellvertretung umgehend organisiert. Solange die Stellvertretung noch nicht zur Verfügung steht, ist im Sinne des kurzfristigen Schulausfalls für maximal zwei Tage Betreuung zu organisieren.

Klassen zusammenlegen

«Den Erziehungsberechtigten ist es somit freigestellt, ihr Kind für diese beiden Tage während den Blockzeiten in die Schule zu schicken», heisst es im Merkblatt «Vorgehen bei Gefährdung des Präsenzunterrichts infolge Covid19»: Eine Notfallbetreuung während der Unterrichtszeit gemäss Stundenplan sei zu ermöglichen.

«Wenn nach zwei Tagen keine Stellvertretung zur Verfügung steht, stellt die Schulleitung sicher, dass der Unterricht vor Ort mit einem Notfallszenarium aufrechterhalten wird», ist dem Merkblatt zu entnehmen.

Mögliche Varianten seien, Klassen zusammenzulegen oder einen virtuellen Unterricht durch die abwesende Lehrperson (infolge Quarantäne) unter Aufsicht vor Ort zu organisieren: Die Lehrperson würde in diesem Fall von zu Hause aus unterrichten. «Die Schüler befinden sich im Klassenzimmer, wobei eine Person die Betreuung übernimmt», steht im Merkblatt geschrieben.

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