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700’000 Franken für Innerschweizer Künstler

Die Albert-Koechlin-Stiftung lanciert eine Ausschreibung für Werkund Recherchebeiträge. Zudem unterstützt sie notwendige Investitionen und Projekte von Kunstschaffenden.

Mitg. Die vergangenen und fort-bestehenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betreffen den Kulturbereich in besonderem Ausmass. Je länger die Einschränkungen im Kulturbereich dauern, desto einschneidender sind die Folgen für die Kulturschaffenden. Viele Menschen sind direkt oder indirekt in ihrem Lebens- und Arbeitsalltag betroffen und stehen trotz der sehr umfangreichen Hilfspakete von Bund, Kantonen und weiteren Akteuren vor grossen Herausforderungen.

Die Albert-Koechlin-Stiftung (AKS) sieht es als ihre Aufgabe, in dieser Situation die Kulturlandschaft Innerschweiz zu unterstützen, künstlerische und kreative Weiterentwicklungen zu ermöglichen und den Zugang des Publikums zu kulturellen Inhalten in altbekannten und/oder neuen Formen zu fördern.

Hilfe richtet sich an professionelle Künstler Zielgruppe der Corona-Unterstützungsleistungen im Bereich Kultur sind professionell ausgerichtete Kulturschaffende und nicht gewinnorientierte, kleine und mittlere Kulturorganisationen aus den Kantonen der Innerschweiz. Mit einer Ausschreibung für Werk- und Recherchebeiträge werden Innerschweizer Kulturschaffende direkt in der schwierigen Covid-19-Situation unterstützt.

Die Fördermittel sollen die Kontinuität des kulturellen Schaffens erlauben und in Zeiten geringerer Auftrittsmöglichkeiten eine temporäre Verschiebung des künstlerischen Schaffens in Richtung Werk und Recherche ermöglichen. Die Eingabefrist für Dossiers läuft bis am 2. November.

Innerschweizer Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter können befristet bis im März bei der Albert-Koechlin-Stiftung Gesuche um Beiträge an coronabedingte Investitionen einreichen. Die Fördermittel der AKS sollen die Kontinuität des kulturellen Betriebs und die Umsetzung sowie Einhaltung von diesbezüglich notwendigen Schutzkonzepten unterstützen. Insbesondere werden auch Gesuche um Beiträge an Infrastruktur-Investitionen für die Herbst- und Wintersaison geprüft.

Zusätzlich werden auch konkrete Projekte von Kulturschaffenden, die den Zugang des Publikums zu kulturellen Inhalten fördern, unterstützt. Mit diesen Massnahmen will die Albert-Koechlin- Stiftung die «kulturelle Grundversorgung » auch in Zeiten von Corona und damit verbundenen Schutzmassnahmen fördern.

Ebenfalls befristet bis März 2021 können Innerschweizer Kulturschaffende und Kulturorganisationen aller Sparten und Bereiche Beiträge an Beratungsdienstleistungen beantragen. Damit soll den unvorhergesehenen und dynamischen Veränderungen und Herausforderungen in Zusammenhang mit Covid-19 und den Schutzmassnahmen begegnet werden.

Kulturschaffende in einer Notlage erhalten Nothilfe Im Vordergrund stehen dabei Beratungen in den Bereichen Finanzen, Recht, Organisation und Strategie sowie für technische und bauliche Massnahmen in Zusammenhang mit Schutzkonzepten.

Für den Bereich der Beratung von Kulturschaffenden und Kulturorganisationen ist die IG Kultur Luzern Kooperationspartnerin der Albert-Koechlin-Stiftung. Beratungsanfragen sind an die IG Kultur Luzern zu richten. Die Albert- Koechlin-Stiftung beteiligt sich auf Antrag an den Kosten für eine Beratung durch externe Fachpersonen bis zu einem vorgängig definierten Kostendach.

Ergänzend werden Innerschweizer Kulturschaffende in einer akuten finanziellen Notlage mit Beiträgen der «Sozialen Nothilfe» subsidiär zu den staatlichen Massnahmen unterstützt, insbesondere für unvorhergesehene Ausgaben, welche zusätzlich zum Grundbedarf anfallen.

Die AKS hat dafür die Mittel ihres bestehenden Fonds für soziale Nothilfe erhöht. Gesamthaft stellt die Stiftung für die Corona- Massnahmen Mittel in der Höhe von 700’000 Franken zur Verfügung.

Weitere Informationen und Gesuchseingabe sind zu finden unter: www.aks-stiftung.ch/projekt/covid- 19-kultur

Je länger die Einschränkungen im Kulturbereich dauern, desto einschneidender sind die Folgen für die Kulturschaffenden.

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