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Stimmen werden laut wegen Bistumsbeitrag

Der Vorstand der katholischen Kantonalkirche entscheidet im Herbst, ob die Unterstützungsgelder ins Bistum nach Chur fliessen.

FRANZ STEINEGGER

Die 37 katholischen Kirchgemeinden des Kantons Schwyz zahlen jährlich 3.50 Franken pro Kopf zur Unterstützung ans Bistum Chur, einen weiteren Franken pro Katholik geht ans Priesterseminar St. Luzi in Chur. Die Kantonalkirche sammelt diese Gelder und leitet sie weiter.

«Das Geld für Chur ist zum Teil bereits bei uns eingetroffen. Diese Pro-Kopf-Quote müssen die Kirchgemeinden bezahlen, weil das im Budget 2020 so vorgesehen ist», erklärt Linus Bruhin, Sekretär der Römisch- katholischen Kantonalkirche. Für den Vollzug ist der Kirchenvorstand, die Exekutive der Kantonalkirche, zuständig.

«Das für Chur bestimmte Geld wird derzeit noch zurückgehalten. Es wird wie auch in den Vorjahren jeweils erst im Herbst gesamthaft weitergeleitet », hält Linus Bruhin fest. Der Kirchenvorstand werde nach der Session des Kantonskirchenrates am 23. Oktober entscheiden, ob es an den Bestimmungsort weitergeleitet oder zurückbehalten wird – oder ob eine Zahlung an direkte Empfänger sinnvoller ist. Sicher ist nur, dass es nicht zweckentfremdet werden darf. Ein Alleingang des Kantons Schwyz habe aber keinen Sinn, weshalb man sich mit den katholischen Kantonalkirchen der anderen Bistumskantone absprechen werde.

Schon einmal im Clinch mit dem Bistum Chur Hintergrund sind die andauernden Spannungen mit der Bistumsleitung. Der Unmut hat sich mit der Entlassung von Generalvikar Martin Kopp im Frühling noch verstärkt. Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Einzelne Kirchgemeinden wünschen deshalb, dass ihre Gelder nicht nach Chur weitergeleitet werden. Um welche es sich handelt, wird derzeit noch nicht kommuniziert. Bekannt ist nur, dass an der Kirchgemeindeversammlung Küssnacht von Anfang Juli ein Antrag gestellt worden ist, nächstes Jahr die Gelder an Chur nicht auszurichten.

Eine ähnliche Situation mit anderen rechtlichen Vorzeichen hatte es schon einmal in den 1990er-Jahren gegeben. Damals gab es ein Unbehagen gegen den konservativen Bischof Wolfgang Haas. Einige Kirchgemeinden zahlten ihren Pro-Kopf-Beitrag ans Bistum auf ein Sperrkonto ein. Die Gelder wurden nach der Wahl von Amédée Grab zum Bischof wieder freigegeben.

Das war noch vor der Zeit der Kantonalkirche, die erst 1999 gegründet wurde. Damals konnten die Kirchgemeinden autonom über ihre Gelder bestimmen. Jetzt sammelt die Kantonalkirche den für Chur bestimmten Obolus und leitet ihn gesamthaft weiter – oder behält ihn als Gesamtsumme zurück.

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