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2017: Ein niederschmetterndes Urteil

Vi. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 2. Oktober 2017 eine Beschwerde der Stiftung Bibliothek Werner Oechslin abgewiesen und den Entscheid des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung gestützt (EA 81/17). Damit wurde letztinstanzlich geklärt, dass die Einsiedler Institution keine neuen Forschungsgelder erhält. Diese hatte für die Jahre 2017– 2020 ein Gesuch über einen Beitrag von 5,45 Millionen Franken gestellt, um die laufende Bücherinventarisierung beschleunigt abschliessen zu können.

Die Ablehnung begründete das zuständige Departement primär mit finanziellen Argumenten. Die Bibliothek selbst erhielt von den Behörden auf jeder Stufe hingegen exzellente Noten.

Für seine Evaluation betrachtete das Departement auch die finanzielle Situation der Stiftung. In den Bereichen Entschuldung und Bücherkauf stellte es bereits damals «gewisse finanzielle Unsicherheiten und Risiken» fest, was gegen eine Gewährung von Finanzhilfen gesprochen hat. So sei nicht ersichtlich, wie die Stiftung mit den in den nächsten Jahren fälligen Darlehen über 2,5 Millionen Franken umzugehen plane, oder wie die Stiftung die Sicherung des Bücherbestandes garantiere, da sich die Mehrheit des Bestandes noch immer im Besitz der Familie Oechslin befinde.

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