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SP-Kantonsräte fordern Anpassung des Einbürgerungsverfahrens

SP-Kantonsräte fordern Anpassung  des Einbürgerungsverfahrens SP-Kantonsräte fordern Anpassung  des Einbürgerungsverfahrens

Die hohe Ablehnungsquote von Einbürgerungsgesuchen im Kanton soll hinterfragt werden, fordern SP-Kantonsräte. Die Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde soll nurmehr zwei statt fünf Jahre betragen.

STEFAN GRÜTER

Die drei SP-Kantonsratsmitglieder Carmen Muffler (Pfäffikon), Andreas Marty (Einsiedeln/Arth) und Jonathan Prelicz (Arth) nehmen das Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz unter die Lupe und reichen dazu eine Interpellation und eine Einzelinitiative ein.

Zahlen für die einzelnen Gemeinden bekanntgeben In der Interpellation wollen sie vom Regierungsrat wissen, wie hoch die Ablehnungs- beziehungsweise die Einbürgerungsquote in den einzelnen Gemeinden des Kantons ist. Auch fragen sie nach, welche Massnahmen der Regierungsrat in den kommenden Jahren tätigen wolle, damit die Ablehnungsquote im Kanton sinkt, und welche Massnahmen die Regierung ergreifen will, damit im Kanton Schwyz mehr Personen das Einbürgerungsverfahren beschreiten werden. Unterlagen aus den Schwyzer Gemeinden würden zeigen, dass kommunal im interkantonalen Vergleich teilweise sehr restriktiv eingebürgert werde. Als Beispiele werden Arth und Freienbach aufgeführt: «So stehen im Jahr 2016 in der Gemeinde Arth zehn Einbürgerungen neun Ablehnungen gegenüber, im Jahr 2017 fünf Einbürgerungen drei Ablehnungen und im Jahr 2018 vier Einbürgerungen sieben Ablehnungen. Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Gemeinde Freienbach. «Im Jahr 2016 stehen da 28 Einbürgerungen 9 Ablehnungen gegenüber, im Jahr 2017 32 Einbürgerungen 8 Ablehnungen und im Jahr 2018 29 Einbürgerungen 10 Ablehnungen », schreiben die drei Kantonsräte. Diese Quoten zwischen 20 und 50 Prozent seien sehr weit von der nationalen durchschnittlichen Ablehnungsquote entfernt. Schweizweit liege die Ablehnungsquote bei gerade mal 4,1 Prozent.

Mindestaufenthaltsdauer verkürzen Parallel dazu fordern Muffler, Marty und Prelicz in einer ebenfalls am Dienstag eingereichten Einzelinitiative, dass Bewerberinnen und Bewerber fürs Bürgerrecht künftig nur noch mindestens zwei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben müssen. Bisher gilt eine Frist von fünf Jahren. Das übergeordnete Bundesgesetz verlangt eine zehnjährige Aufenthaltsdauer in der Schweiz.

«Angesichts der erhöhten Mobilitätsanforderungen der heutigen Arbeitswelt und der sehr langen Aufenthaltsvorschriften des Bundes ist es angezeigt, an die untere Grenze zu gehen und die Mindestaufenthaltsdauer auf zwei Jahre festzulegen», fordern die Initianten.

Sie haben es geschafft: Der frühere Bezirksammann Hermann Betschart gratuliert an einer Einsiedler Bezirksgemeinde den damals neu eingebürgerten Personen.

Foto: Archiv EA

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