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Landesverweis für einen simulierenden Vater

Das Strafgericht verurteilte einen Kosovaren, weil er Sozialgelder ertrogen hatte.

RUGGERO VERCELLONE

Seit nunmehr 22 Jahren lebt der beschuldigte Kosovare in der Schweiz. Der mit einer Landsfrau verheiratete Mann verfügt über die Niederlassungsbewilligung C und hat zusammen mit seiner Gattin drei Kinder. 2008 erlitt der heute 39-Jährige bei einem Arbeitsunfall eine Schädelbasisfraktur. Seither arbeitet er nicht mehr.

Er leide immer wieder unter starken Kopfschmerzen und heftigen Schwindelanfällen, wobei er erbrechen müsse. Zudem seien seine linke Gesichtshälfte und der linke Arm sowie der rechte Fuss eingeschlafen. Er leide auch an Depressionen und könne keinen Lärm und keine Menschenansammlungen ertragen, sagte er. Nicht fähig, auf seine jüngste Tochter aufzupassen Zwei Gesuche für eine IV-Rente scheiterten, weil die geltend gemachte Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt wurde. Gestützt auf ein Zeugnis seines behandelnden Arztes, das ihn als zu 100 Prozent arbeitsunfähig einstufte, gab er 2014 seiner Innerschwyzer Wohngemeinde an, er sei nicht fähig, auf seine jüngste Tochter aufzupassen, während seine Frau arbeiten gehe. Die Gemeinde bezahlte deshalb die Kosten für einen Kinderkrippenplatz und übernahm auch diverse Medikamentenkosten. Total bezog der Mann zwischen Februar 2015 und Oktober 2017 mindestens 21’000 Franken Sozialhilfe.

Observationen des Mannes ergaben, dass dieser entgegen ärztlicher Empfehlung weite Autostrecken fuhr und sich in etlichen Nächten in Bars, Clubs und Restaurants aufhielt. Psychologische, neuropsychologische und medizinische Gutachten attestierten dem Beschuldigten hierauf eine 100-prozentige Arbeitsfähigkeit. Seine Krankheitssymptome seien «zielgerichtet vorgetäuscht».

«Der Beschuldigte hat sich vom Arbeitsunfall längst erholt», zeigte sich der Staatsanwalt überzeugt. Er habe zu keiner Zeit unter den geschilderten Symptomen gelitten und habe so Sozialgelder ertrogen. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken, eine unbedingte Busse von 750 Franken sowie einen fünfjährigen Landesverweis.

«Ich habe nie gelogen», sagte der Mann. Ihm gehe es seit dem Unfall immer schlechter. Zudem hätten ihm die Arzte gesagt, er solle unter Leute gehen. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch und wehrte sich gegen einen Landesverweis. Seine Frau und seine Kinder seien hier aufgewachsen.

Das Strafgericht verurteilte den Mann wegen mehrfachen Betrugs zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Franken. Er habe Ärzte und Gemeinde arglistig getäuscht. Die Verfahrenskosten von rund 7500 Franken wurden ihm auferlegt. Zudem sprach das Strafgericht einen fünfjährigen Landesverweis aus. Die öffentlichen Interessen seien grösser als die privaten Interessen des Mannes. Da sowohl Ehefrau als auch Kinder kosovarische Staatsbürger seien, sei es zumutbar, dass der Beschuldigte mit seiner Familie in den Kosovo zurückkehren müsse.

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