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Ermittlungen in drei Corona-Betrugsfällen

Nicht alle Corona-Kredite des Bundes werden für die eigentlichen Zwecke verwendet. Drei mutmassliche Betrüger aus dem Kanton Schwyz etwa haben den Staat um mehrere 100’000 Franken betrogen.

ANOUK ARBENZ

Der Bundesrat wollte Unternehmen einen raschen Zugang zu Krediten bieten, um coronabedingte Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Das gelang ihm – im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass es für Betrüger ein Leichtes ist, an Geld zu kommen. In mehreren Kantonen ermitteln die Behörden derzeit wegen Missbrauchs in Bezug auf die Hilfskredite. Die mutmasslichen Täter machten falsche Angaben zum Umsatz oder verheimlichten einen drohenden Konkurs. Die so erlangten Kredite transferierten sie dann auf Privatkonten oder ins Ausland.

Verdacht ist berechtigt

Im Kanton Schwyz gibt es bis anhin drei solcher Betrugsfälle – noch handelt es sich aber um Mutmassungen. Die kantonale Staatsanwaltschaft in Biberbrugg hat mit den Ermittlungen erst vor zwei Wochen begonnen. Frédéric Störi, Leitender Staatsanwalt, führt aus, dass alle Fälle Fleisch am Knochen haben könnten: «Die Verdächtigungen sind nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen.» Laut Störi könnten in den drei Fällen Umsätze in der Höhe von mehreren 100’000 Franken manipuliert worden sein.

Gemäss Volkswirtschaftsdepartementssekretär Peter Reichmuth sind im Kanton Schwyz bis heute rund 2300 Kredite mit einem Gesamtvolumen von 400 Millionen Franken gesprochen worden (Stand 14. Mai). Der durchschnittliche Kredit beträgt somit zirka 170’000 Franken. Ob eines oder mehrere der drei Unternehmen eventuell bereits vor der Coronakrise konkursgefährdet war, könne man zum derzeitigen Ermittlungsstand noch nicht sagen. Bei den Unternehmen handelt es sich unter anderem um einen Personalvermittler und ein Bauunternehmen, «sie kommen also aus ganz verschiedenen Bereichen», berichtet Störi.

Banken hegten Verdacht

Die meisten Betrugsfälle (30) wurden im Kanton Zürich gemeldet. In der Hälfte aller Fälle kommen die Hinweise von der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Auch bei den drei Fällen im Kanton Schwyz wurden die Verfahren von der MROS eingeleitet. Die Meldestelle wiederum wird von den Banken kontaktiert. Sie sind also die wichtigste Quelle, um möglichen Betrügern auf die Schliche zu kommen.

Eine eigentliche Kontrollfunktion müssen Banken aber nicht wahrnehmen.

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