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Überbrückungskredite für Start-up-Firmen

Der Kanton Schwyz nimmt am Bürgschaftsprogramm des Bundes teil. Zusammen mit dem Bund bürgt der Kanton für Liquiditätshilfen zugunsten von Start-up-Firmen im Umfang von 7,5 Millionen Franken.

(VD/i) Neben den etablierten Firmen sind Start-ups ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Schweizer Wirtschaft. Bisher konnten Start-ups kaum auf die Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen, da nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz berechtigt waren, einen Überbrückungskredit des Bundes zu beantragen. Start-ups verfügen oftmals nicht über einen Jahresumsatz, da sie aufgrund ihrer Innovation viel in Forschung und Entwicklung investieren und Umsätze erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Folglich geht es bei diesen Unternehmen nicht darum, einen plötzlichen Umsatzverlust auszugleichen. Vielmehr sind sie vom Rückzug von Investoren oder von verzögerten Finanzierungsrunden betroffen.

Der Bund hat am 22. April 2020 entschieden, Start-up-Firmen, die aufgrund der Corona- Pandemie finanzielle Engpässe aufweisen, in stärkerem Masse zu unterstützen. Davon profitieren sollen jene innovativen Start-ups, die gute Prognosen haben, nach der Krise wieder Fuss zu fassen. Konkret geht es darum, dass der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Überbrückungskredits an diese Firmen verbürgt. Basierend auf der vom Bund gesprochenen Lösung hat der Regierungsrat beschlossen, insgesamt Kredite im Umfang von maximal 2,5 Millionen Franken abzusichern. Zusammen mit den Bürgschaften des Bundes von 5,0 Millionen können somit Kredite von rund 7,5 Millionen Franken verbürgt werden.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle jungen Firmen mit einem skalierbaren Geschäftsmodell auf der Basis von innovativer Technologie. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nach dem 1. Januar 2010 gegründet wurde, den Sitz im Kanton Schwyz hat, grundsätzlich wirtschaftlich stabil ist, jetzt aber aufgrund der Covid-19-Pandemie erhebliche Einbussen verzeichnet. Anders als beim normalen Verfahren für KMU-Bürgschaften können die Start-up-Unternehmen über die Webseite https://covid19. easygov.swiss/fuer-startups/ bis spätestens am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag stellen.

Dieser wird digital dem kantonalen Amt für Wirtschaft zugestellt und dort unter Einbezug von externen Experten evaluiert und beurteilt. Abschliessend entscheidet die vom Bund beauftragte Bürgschaftsgenossenschaft Ost-Süd. Ein positiver Entscheid dient dann als Grundlage für das Start-up-Unternehmen, um bei einer Geschäftsbank einen verbürgten Kredit zu beantragen.

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