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Auf mündliche Prüfungen wird wegen Coronavirus verzichtet

Die Maturaprüfungen an den Mittelschulen im Kanton Schwyz sind ein wesentliches Element. Die Abschlussprüfungen sollen deshalb durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Prüfungen ausschliesslich schriftlich abgehalten.

Mitg. Der Bundesrat hat am Mittwoch, 29. April, der von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vorgeschlagenen, föderalistischen Lösung zugestimmt. «Diese lässt es den Kantonen frei, aufgrund der besonderen Lage infolge der Corona- Pandemie auf Teile der Prüfung oder sogar ganz auf diese zu verzichten», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Die epidemiologische Lage im Kanton Schwyz lässt die Durchführung von Prüfungen zu, gibt es doch zum Glück praktisch keine von der Pandemie betroffenen Mitglieder an den Mittelschulen im Kanton Schwyz.» «Wertvolle Schlussprüfung»

In enger Absprache mit den Rektoren der Mittelschulen wurden bereits im März Entschlüsse bezüglich der Abschlussprüfungen und der Promotion an den Mittelschulen gefasst.

«Es bestand immer ein klarer Konsens, dass zumindest an der schriftlichen Prüfung festgehalten werden soll», teilt die Kanzlei mit: «Die Schüler sollen die Chance bekommen, sich über ihr Wissen und ihre Kompetenzen der letzten zwei Schuljahre im Rahmen einer Abschlussprüfung ausweisen zu können.» Auch im Hinblick auf ein späteres Hochschulstudium werde eine solche Schlussprüfung über den Stoff mehrerer Jahre als wertvoll beurteilt.

«Die schriftlichen Prüfungen finden vom 25. bis 29. Mai statt. Zu einem Zeitpunkt also, an dem die Schulräumlichkeiten weitgehend frei sind und die Schutzmassnahmen wirksam umgesetzt werden können», heisst es in der Medienmitteilung: Selbstverständlich würden bei allen Prüfungen die speziellen Bedürfnisse von vulnerablen Schülern und Lehrern berücksichtigt. Theresianum ist ein Spezialfall «Eine Ausnahme bilden die Fachmaturaprüfungen am Theresianum Ingenbohl», schreibt die Staatskanzlei: Da bei diesen Ausbildungsgängen keine Erfahrungsnoten vorliegen würden, müssten die Prüfungen zwingend in mündlicher und schriftlicher Form stattfinden. «Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schüler ein Abschlusszeugnis bekommen», führt die Kanzlei aus.

Auf die mündlichen Prüfungen werde aufgrund der speziellen Lage infolge der Corona-Pandemie verzichtet, ist der Medienmitteilung zu entnehmen: «Dies ergibt eine gewisse Entlastung für die Schülerschaft, aber auch für die Lehrer.» Zudem könnten Zeit- und Platzreserven an den Schulen geschaffen werden im Juni, in dem auch an den Mittelschulen voraussichtlich der ordentliche Schulbetrieb wieder aufgenommen werde. «Faire Bedingungen bieten»

So sei etwa zusätzlicher Zeitbedarf erforderlich für die Korrekturarbeiten der schriftlichen Prüfungen oder für Schüler, die aus verschiedenen Gründen die schriftlichen Prüfungen nachholen müssten, schreibt die Staatskanzlei: « Damit eine rechtliche Grundlage besteht, müssen sämtliche Änderungen gegenüber dem normalen Prüfungsprozess durch das zuständige Gremium, den Erziehungsrat, beschlossen werden.» In Bezug auf die Notenberechnung seien bei den Abschlussprüfungen weitere Anpassungen erforderlich, konstatiert die Schwyzer Staatskanzlei: «Dies immer im Bestreben, den Schülern auch in der besonderen Lage faire Prüfungsbedingungen bieten zu können.» Weiter müssten Anpassungen gemacht werden in Bezug auf die Notengebung und Promotion für Schüler, die ihre Ausbildung nicht abschliessen, sondern im nächsten Schuljahr fortsetzen würden. «Auch hier gilt es, der speziellen Situation zugunsten der Schüler Rechnung zu tragen», schreibt die Staatskanzlei: «Es ist vorgesehen, dass der Erziehungsrat bis Mitte Mai die entsprechenden Änderungen erlässt. »

Die Schüler sollen die Chance bekommen. Das ergibt eine gewisse Entlastung für die Schüler, aber auch für die Lehrer.

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