Veröffentlicht am

Auch bei den Steuern wird Nachsicht gezeigt

Aufgrund der Corona-Krise wurde im Kanton Schwyz die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf den 31. Mai verlängert. Dies soll in der ausserordentlichen Lage zur Unterstützung dienen.

NINA GUBLER

Auch heuer werden wir vor dem alljährlichen Ausfüllen der Steuererklärung nicht verschont. Doch aufgrund der Corona-Krise wurde die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf den 31. Mai verschoben.

Was sind aber die konkreten Gründe? «Mit dieser Massnahme unterstützt der Regierungsrat die aufgrund der aussergewöhnlichen Lage stark belasteten Familien, Einzelpersonen sowie die berufsmässigen Steuervertreter», weiss Markus Kempf von den Zentralen Diensten beim Schwyzer Amt für Finanzen. Zudem werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die kantonale Steuerverwaltung und die Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen. Weniger Steuererklärungen

«Bisher sind rund 10 Prozent weniger Steuererklärungen natürlicher Personen gegenüber dem Vorjahr eingegangen», so Kempf. Damit sei aber aufgrund der generellen Fristerstreckung zu rechnen gewesen. Wer trotzdem noch eine Fristerstreckung einreichen möchte, kann dies vor Ablauf der neuen Frist vom 31. Mai tun. Dies ist nach wie vor bis maximal 31. Dezember möglich. Weniger Fristverlängerungen gibt es aber trotz der Verlängerung nicht. Die Gesuche natürlicher Personen seien nahezu identisch zum Vorjahr.

Die provisorischen Steuerrechnungen erleiden keine Verzögerung und werden wie üblich versandt. «Jedoch wurde die Zahlungsfrist für die kantonalen Steuern auf 120 Tage verlängert. Zudem werden für die Zeit vom 24. März 2020 bis 31. Dezember 2020 auf Steuerforderungen keine Verzugszinsen erhoben», erklärt Kempf. Ausgenommen seien bereits in Betreibung gesetzte Steuerforderungen.

Am meisten im März

Im Monat März gehen die meisten Steuererklärungen ein. Auch in diesem Jahr war das so. Zurzeit gehen in Schwyz durchschnittlich 720 Steuererklärungen täglich ein. Gesamthaft gab es im Jahr 2019 rund 103’000 primär und sekundär Steuerpflichtige. Rund 50’000 nutzen die Fristerstreckung.

Was in diesem Jahr ebenfalls anders ist, dass bei definitiven Steuerrechnungen eine Stundung möglich ist. «Das bedeutet, dass für Unternehmen und natürliche Personen, welche wegen der Auswirkung der Corona- Pandemie die fälligen Steuerrechnungen momentan nicht bezahlen können, eine Erstreckung der Zahlungsfrist auf 120 Tage oder Zahlung in Raten von maximal 18 Monatsraten möglich ist.

Eine Stundung ist in diesem Jahr ebenfalls neu.

Share
LATEST NEWS