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Unterstützung für Arbeitslose, Selbständige und Kulturschaffende

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung werden die Leistungen an den Arbeitgeber ausgerichtet. Weitere Informationen sind hierzu unter www.arbeit.swiss zu finden. Erwerbsersatzentschädigung

Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung unterstützt vor allem Selbständigerwerbende, die direkt oder indirekt von den Zwangsschliessungen sowie dem Veranstaltungsverbot per 17. März betroffen sind. Die Erwerbsersatzentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Es beträgt 80 Prozent des letzten Einkommens, maximal aber 196 Franken. Informationen sind zu finden unter www.aksz.ch.

Überbrückungskredite Die Banken bieten Gewerbe- und Firmenkunden Überbrückungskredite mit einem Zinssatz von null Prozent, die vom Bund bis zu einem Betrag von 500’000 Franken garantiert werden. Kredite zwischen 500’000 und 20 Millionen Franken werden bei einem Zinssatz von 0,5 Prozent vom Bund zu 85 Prozent garantiert.

Prämienverbilligung Die Unterlagen zur Meldung von Einkommensänderungen 2020 sowie Neuanmeldungen für das Jahr 2020 sind unter www.aksz.ch aufgeschaltet und können bei der Ausgleichskasse Schwyz in Papierform bestellt werden.

Kultur Die Informationen zu den Massnahmen und den Gesuchsunterlagen befinden sich unter www. sz.ch/kultur -> Kulturförderung.

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