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Grundgebühr beim Abfall nicht zwingend

IN KÜRZE

Kanton. Die beiden FDP-Kantonsräte Dominik Zehnder (Bäch) und Willi Kälin (Pfäffikon) stossen mit ihrer Motion zur Festlegung der Abfallgebühren beim Regierungsrat eine offene Türe auf. Sie bemängeln, dass im Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz die Gemeinden verpflichtet sind, nebst der Mengengebühr auch eine Grundgebühr in Rechnung zu stellen. Sie möchten hier eine Kann-Formulierung einführen, welche den Gemeinden mehr Spielraum ermöglicht.

Der Regierungsrat zitiert in seiner Antwort aus der Richtlinie «Finanzierung der Siedlungsabfälle », in welcher bei der Grundgebühr möglichst wenige und einfache Kategorien zu bilden seien, um den administrativen Aufwand zu minimieren. Das sei ganz im Sinne des Regierungsrates, weshalb die Exekutive dem Parlament vorschlägt, die Motion für erheblich zu erklären. Zumindest jenen Teil, welcher vorsieht, dass es den Gemeinden freigestellt werden soll, eine Grundgebühr zu erheben. Hingegen spricht sie sich gegen die zweite Forderung aus, nach welcher auch Modelle zulässig wären, «bei denen die Grundgebühr anhand von Grundstücksflächen und/oder Nutzflächen erhoben wird». (ste)

Immensee. Am Mittwoch, 22. April, ging bei der Kantonspolizei Schwyz kurz nach 14 Uhr die Meldung ein, dass die Böschung am Bahndamm am Martinsweg in Immensee zu brennen beginne. Die Stützpunktfeuerwehr Küssnacht und der Löschzug der SBB konnten drei Glimmbrände in der Böschung orten, löschen und einschwemmen. Aufgrund des Feuerwehreinsatzes kam es zu Einschränkungen im Bahnverkehr. Die Brandursache ist nicht bekannt.

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