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Winterhilfe Kanton Schwyz in der Corona-Krise

Mitg. Aufgrund der Corona-Krise befinden sich in der Schweiz viele Menschen in einer akuten Notlage. Neue staatliche Unterstützungsformen werden aufgegleist, staatliche Stellen (zum Beispiel Arbeitslosenkasse, Ausgleichskasse) werden mit entsprechend vielen Gesuchen eingedeckt. Bis diese Unterstützung greift, kann bei der Winterhilfe Kanton Schwyz, zusätzlich zu den gewohnten Leistungen, ein vereinfachtes Gesuch um Überbrückungsleistungen gestellt werden. Neu: Fonds für Familien in Not

Dank einer Spende über eine Million Franken von Mirka und Roger Federer konnte die Winterhilfe am 26. März 2020 den Fonds für Familien in Not der Öffentlichkeit vorstellen. Familien mit Kindern von 0 bis 18 Jahren, die unmittelbar von der Corona-Krise mit Einkommenseinbussen betroffen sind (Working-Poor/ Selbstständige), erhalten einmalig Unterstützung von bis zu 500 Franken in Form von Lebensmittelgutscheinen, Beiträgen an Kinderbetreuungskosten oder der Übernahme weiterer Rechnungen. Das entsprechende Gesuchsformular und Merkblatt befinden sich auf der Website www.winterhilfe.ch.

Lebensmittelgutscheine

Nicht nur Familien betrifft die wirtschaftliche Lage, auch weitere Bevölkerungsgruppen sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt und benötigen dringend Unterstützung. Für sie wurde das Projekt Lebensmittelgutscheine lanciert. Notleidende Alleinstehende und Paare, die nachweislich durch die Corona-Krise Einkommenseinbussen hinnehmen müssen, erhalten Coop-Lebensmittelgutscheine. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Winterhilfe Kanton Schwyz.

Traditionelle Leistungen der Winterhilfe Die Winterhilfe setzt sich seit 1936 für Menschen ein, die von – normalerweise unsichtbarer – Armut im Kanton Schwyz betroffen sind. Die Leistungen der Winterhilfe sollen die aktuelle Situation der Leistungsempfangenden entschärfen, vor Verschuldung bewahren und Hand zur Selbsthilfe bieten. Weiter übernimmt die Winterhilfe eine Beratungs- und Triagefunktion. Die wichtigsten Leistungen: Übernahme von dringenden Rechnungen, Abgabe von Naturalien (Betten, Kleidern, Schulausrüstungen) und die Kinderförderung. Abgesehen von der Kinderförderung werden die Leistungen in der Regel einmalig erbracht.

Die Winterhilfe Kanton Schwyz nimmt weitere Spenden entgegen: Winterhilfe Kanton Schwyz, 8834 Schindellegi / Schwyzer Kantonalbank IBAN CH 81 0077 7001 3147 2220 2

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