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Regierung will Verkehrsplanung optimieren

Der Regierungsrat räumt Handlungsbedarf betreffend der Gesamtverkehrsstrategie ein.

ERHARD GICK

Der Kantonsrat wird sich an einer der nächsten Sessionen mit der Gesamtverkehrsstrategie (GVS) beschäftigen müssen. Kantonsrat Thomas Hänggi (SVP, Schindellegi) hat dazu mit neun Mitunterzeichnenden ein entsprechendes Postulat beim Regierungsrat eingereicht (18. September 2019), welches dieser jetzt beantwortet und für erheblich erklärt hat.

Die Postulanten hatten zur Kenntnis genommen, dass «unser Kanton seit geraumer Zeit in verschiedenen Regionen Verkehrsprobleme hat, welche teilweise gar die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern in Mitleidenschaft ziehen». Mit ihrem Postulat wollen sie eine Optimierung der Gesamtverkehrsstrategie zur Diskussion stellen. Sie fordern den Regierungsrat auf, ein Massnahmenpaket aufzugleisen und umzusetzen.

Mangelndes Interesse im Tiefbauamt?

Sie verlangen darin die Ausarbeitung eines Mehrjahresplanes für die schrittweise Umsetzung von konkret aufeinander abgestimmten Massnahmen mittels Zwischenzielen und Zielen in den drei Bereichen motorisierter Individualverkehr (MIV), öffentlicher Verkehr (ÖV) und Langsamverkehr (LV). Die Postulanten reklamieren mangelndes Interesse an einem Massnahmenprogramm seitens des Tiefbauamtes, welches für die Umsetzung zuständig ist. «Leider scheint die Wichtigkeit eines solchen Programms auch auf Departementsstufe zu wenig erkannt worden zu sein», heisst es bei den Postulanten.

Planungspapier nein – Optimierung ja In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat, dass der Kanton bereits vor der Erarbeitung der GVS über Teilstrategien für die verschiedenen Verkehrsträger verfügte. Die Massnahmenplanung – mit den Bereichen Strassenbauprogramm 2020–2034, Strategie öffentlicher Verkehr 2030 sowie dem kantonalen Radroutenkonzept – würde zudem laufend überarbeitet. Aus Sicht des Regierungsrates sei es nicht erforderlich, ein weiteres umfangreiches Planungspapier zu entwickeln, welches als Zusammenfassung der vorhandenen Unterlagen und insbesondere der Massnahmen diene.

Hingegen erkenne der Regierungsrat einen Optimierungsbedarf, einerseits in der Koordination zwischen den einzelnen Amtsstellen innerhalb der kantonalen Verwaltung und andererseits in der Koordination mit den Bezirken und Gemeinden.

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