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Besuchsverbot für Spitäler und Altersheime

Der Kanton erlässt ein Besuchsverbot für alle Spitäler und Alters- und Pflegeheime im Kanton Schwyz.

Mitg. Für den Kanton hat die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität. Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen besser vor dem neuen Coronavirus geschützt werden.

Verbot gilt bis 30. April Wie das Departement des Innern vorgestern Sonntag, 15. März, mitteilte, hat der Kanton deshalb für alle Spitäler und Alters- und Pflegeheime grundsätzlich ein sofortiges Besuchsverbot erlassen. Damit sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten vor dem Coronavirus geschützt werden. Das Besuchsverbot gilt bis vorerst 30. April.

Verschiedene Institutionen im Kanton Schwyz haben ein Besuchsverbot bereits umgesetzt. Der Kanton legt nun einheitliche Regeln fest, die für alle Organisationen verbindlich sind. Das Departement des Innern hat sich zum Thema Besuchsverbot mit dem Curaviva Kantonalverband Schwyz und den Leitungen der Spitäler im Kanton Schwyz ausgetauscht. Die Regelung basiert auf einem gemeinsamen Entscheid zwischen dem Departement des Innern und den Schwyzer Spitälern sowie dem Curaviva Kantonalverband Schwyz.

In Spitälern gilt ein generelles Besuchsverbot. Allen Personen ist es untersagt, Patientinnen und Patientenin in einem Spital zu besuchen. Die Spitaldirektion kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (zum Beispiel Eltern von Kindern, Partnerinnen oder Partner von Gebärenden oder palliativen Patientinnen und Patienten). Dabei dürfen höchstens zwei Besucherinnen oder Besucher eine Patientin oder einen Patienten gleichzeitig besuchen.

In Alters- und Pflegeheimen gilt ein generelles Besuchsverbot. Die Leitung der Institution kann im Einzelfall in begründeten Fällen (zum Beispiel Palliative Care) Ausnahmen bewilligen.

Aktuell 13 Corona-Fälle Im Kanton Schwyz sind aktuell 13 bestätigte Fälle registriert. Weitere Angaben zu den betroffenen Personen werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht.

Für den Kanton Schwyz hat die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität. Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen besser vor dem neuen Coronavirus geschützt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen, die Verhaltensregeln und Hygienemassnahmen gemäss der Bundeskampagne «so schützen wir uns» strikte zu befolgen.

Informationen zum Coronavirus: www.bag-coronavirus.ch Hotline für die Bevölkerung: 058 463 00 00

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