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Gegen Vernunft und Verstand

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Im Kanton Schwyz haben offenbar einige Bürgerinnen und Bürger das Gesuch um Prämienverbilligung zu spät eingereicht. Deshalb wird ihnen die Prämienverbilligung 2020 verweigert. Auf den ersten Blick verständlich, setzt doch die Ausgleichskasse Schwyz lediglich das um, was Kantonsrat und Regierungsrat beschlossen haben. Fristen sind einzuhalten.

Beim zweiten Blick kommt die Vernunft. Nach Artikel 65 Bundesgesetz über die Krankenversicherung müssen (nicht können und dürfen) die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen gewähren. Das ist ein bundesrechtlicher Rechtsanspruch, der nicht einfach durch eine kantonale Anmeldefrist ausser Kraft gesetzt werden kann. Denn der Bundesgesetzgeber wollte sogar, dass die Anspruchsvoraussetzungen auch ohne Antrag der Versicherten überprüft werden. Da Bundesrecht kantonales Recht bricht, müssen die verweigerten Krankenkassenprämienverbilligungen trotzdem gewährt werden. Mit etwas Führungsverantwortung der Regierung könnte diese Argumentation übernommen werden, ohne dass dabei die kantonalen Gerichte bemüht werden müssen.

Beim dritten Blick sollte noch der Verstand zum Einsatz kommen. Tatsache ist, dass immer mehr, insbesondere Familien und ältere Personen mit tiefen Renten, nicht mehr in der Lage sind, die Krankenkassenprämien selbst zu bezahlen. Deshalb hat das Bundesparlament vor langer Zeit das Instrument der Prämienverbilligungen geschaffen. Es ist beschämend, wenn Kantone im Vollzug neue Hürden schaffen und so den Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechtsansprüche vorenthalten. Kommt hinzu, dass auf vielen Gebieten des öffentlichen wie privaten Rechts die Verjährungsfrist 5 Jahre beträgt, auch für Rechtsansprüche. Mit etwas Zivilcourage des Kantonsrates könnte sich der Verstand wieder auf die Seite der Bürgerinnen und Bürger schlagen.

Fazit: Von Gesetzes wegen unfair, gegen Vernunft und Verstand. Kein Einzelfall.

Pirmin Schwander, Nationalrat (Lachen)

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