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«Bei seinen Verhandlungen hat der Kanton das Ybrig anscheinend vergessen»

Der Konzessionsvertrag mit dem Etzelwerk sorgt vor allem in Unteriberg für viel Gesprächsstoff.

«Der Kanton rühmt sich, bei der Neukonzessionierung des Etzelwerks gut verhandelt zu haben. Das Ybrig hat er anscheinend vergessen », ärgert sich der Unteriberger Gemeindepräsident Edy Marty. Er hat dabei nicht in erster Linie die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Fokus, welche vor allem den Bauern Opfer abverlangen. Vielmehr kritisiert er die Informations- und Abgeltungspolitik der Regierung. «Am 5. Februar wurden die Wuhrkorporationen informiert, dass die SBB keine Beiträge mehr an Hochwasserschutzmassnahmen zahlen», enerviert sich Marty. «Uns stört, dass das Ybrig nirgends im Konzessionsvertrag erwähnt wird. Wir wurden von der Regierung einfach links liegen gelassen.» Regierung entscheidet, welche Gemeinde wie viel erhält Er und viele Ybriger seien schwer enttäuscht gewesen, dass Regierungsrat René Bünter am Informationsanlass am Montag in Unteriberg nicht anwesend gewesen sei. Doch Umweltdirektor Bünter hatte seinerseits keine Einladung zu diesem Anlass erhalten, wie er auf Anfrage bestätigte, und es ist Sache der SBB, die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter über den aktuellen Stand zu informieren.

«Der Kanton hat für sich das Optimum herausgeholt, für Einsiedeln bleibt der Willerzeller Viadukt erhalten, und wir haben nichts zu sagen», fasst Marty den Unmut der Unteriberger in Worte. Insbesondere interessiert die Gemeinde, wie «ihr» Wasser und wie allfällige Kulturlandvernichtung abgegolten werden. Marty erinnert daran, dass der Kanton 2014 letztmals 30’000 Franken aus den Wasserzinsen nach Unteriberg überwiesen habe. «Dieser Zustupf wurde mit den Sparmassnahmen dann gänzlich gestrichen.» Er fordert deshalb, dass Unteriberg wieder einen gerechten Anteil am Wasserzins erhält. Nach kantonalem Wasserrechtsgesetz kann der Kanton grundsätzlich einen Anteil seines Wasserzinses an Gemeinden verteilen, die durch die Wasserkraftnutzung besondere Nachteile erleiden. Der Regierungsrat prüft, ob effektiv Nachteile aufgrund der Wasserkraftnutzung vorliegen und entscheidet über die Höhe der Gemeindeanteile. Innerthal hat ein solches Gesuch bereits erfolgreich gestellt mit der Begründung, es sei in der Siedlungsentwicklung eingeschränkt und habe höhere Infrastrukturlasten zu tragen. Den Gemeinden steht es frei, solche Nachteile geltend zu machen.

Die Überschlagsrechnung: Die SBB zahlen jährlich rund drei Millionen Franken Wasserzins. Dem Kanton bleiben knapp 400’000 Franken. Ein Drittel davon könnte maximal an die Gemeinden weitergegeben werden. Ausserdem noch zu vereinbaren ist die innerkantonale Verteilung der Vorzugsenergie. Die Gemeinde Unteriberg hat bisher rund vier Prozent der Selbstkostenenergie bezogen. Weiter nehmen die SBB auch mit der neuen Konzession Unterhaltspflichten entlang der Sihl, der Minster und den Sammelgräben auf Bezirk- Schwyz-Boden wahr.

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