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Einbrecherin erhält Genugtuung für Haft

one. Im Prozess, der am 19. Dezember 2019 gegen zwei in Frankreich wohnhafte Frauen geführt worden ist, hat das Strafgericht Urteile gefällt, die weit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft liegen. Den Frauen im Alter von 42 und 39 Jahren war vorgeworfen worden, 2017 und 2018 Einbrüche und Einbruchsversuche in Wohnungen in Pfäffikon, Altendorf, Lachen und Jona verübt zu haben. Sie sollen dabei Bargeld im Wert von über 3600 Franken sowie Schmuck gestohlen haben.

Am 21. Februar 2018 wurden sie in Galgenen verhaftet. Sie wurden nach monatelanger Untersuchungshaft entlassen, nachdem sie Kautionen von 16’000 und 3000 Franken geleistet hatten. Während die 42-Jährige zugab, bloss an zwei Einbrüchen in Jona beteiligt gewesen zu sein, bestritt die 39-Jährige sämtliche ihr vorgehaltenen Taten. Der Staatsanwalt hatte für die 42-Jährige eine unbedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und für die 39-Jährige eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten beantragt. Mehrere Beweisanträge gerichtlich nicht verwertbar Während die ältere der Frauen mit einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft wurde, kommt die Jüngere mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken davon. Beiden wurde ein fünf-, respektive zehnjähriger Landesverweis auferlegt. Zudem erhält die 39-Jährige wegen erlittener Überhaft eine Genugtuung von 13’000 Franken. Beide haben einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen. Dem Gericht waren bei seinem Urteil für eine härtere Strafe die Hände gebunden. Es konnte die ältere Frau mangels stichfester Beweise bloss wegen der zugegebenen Taten von Jona sowie beide Frauen aufgrund von Zeugenaussagen wegen Einbruchsversuchen in der March schuldig sprechen.

Mehrere Beweisanträge waren gerichtlich nicht verwertbar. Eine als Mischprofil sichergestellte DNA-Spur einer beschuldigten Frau auf einem Tatwerkzeug konnte unter anderem aufgrund mangelnder zusätzlicher Abklärungen nicht eindeutig zugewiesen werden. Das Gericht konnte demzufolge bei seiner Beurteilung nicht darauf abstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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