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Anwalt sieht Filz in der kantonalen Justiz-Aufsicht

Philipp Dobler kritisiert, dass in der Rechtskommission Prozessanwälte Einsitz haben.

JÜRG AUF DER MAUR

Der Lachner Rechtsanwalt Philipp Dobler nimmt in einem Artikel in der H+I-Auslese, der Zeitschrift des Schwyzer Wirtschaftsverbandes, die Aufsicht der Schwyzer Justiz ins Visier und spricht von Filz. Klein könne auch zu klein sein

Ein Kleinstaat könne, so Dobler einleitend, auch zu klein sein, nämlich immer dann, «wenn die persönlichen Verknüpfungen den Strippenziehern unkontrollierte gesellschaftliche Macht verschaffen». Die Gefahren lägen auf der Hand: «Dort, wo jeder jeden kennt, wird es sofort heikel», so Dobler: «Man ist untereinander verwandt und verschwägert. Man sieht sich dauernd, die beruflichen Verflechtungen greifen tief.» Andere Zusammensetzung wäre für Dobler möglich Problematisch ist für ihn offenbar die Zusammensetzung der Justiz- und Rechtskommission des Kantons Schwyz. Von den elf Mitgliedern seien zwei Rechtsanwälte, wovon einer sogar als Präsident amte. Dobler: «Damit ist die Unabhängigkeit der Rechtspflege im Kanton Schwyz erschwert. Denn die Gerichte beaufsichtigenden Personen nehmen gleichzeitig als Akteure an Verfahren teil, welche diese Gerichte beurteilen.» Trotzdem glaubt Dobler nicht, dass Schwyz für eine funktionierende Justiz zu klein sei: «Mit über 150’000 Einwohnern kann echte Kontrolle gewährleistet werden. Der Kanton verfügt gewiss über ein Dutzend fähiger Parlamentarier, die keine Prozessanwälte sind und für die Rechts- und Justizkommission infrage kommen.» Dem Kantonsrat bleibt bewusst freie Hand «Ich sehe das absolut anders als Kollege Dobler. Ich sehe überhaupt kein Problem», führt Matthias Kessler, CVP-Fraktionschef und einer der beiden Rechtsanwälte in der Justizkommission, aus. Die Justiz sei durch die Gewaltentrennung gänzlich unabhängig. Die Justiz- und Rechtskommission beurteile lediglich den äusseren Geschäftsgang der Rechtspflege im Kanton Schwyz. Eine inhaltliche Kontrolle getroffener Urteile sei ausgeschlossen. Dies unterscheide die Aufsicht über die Justiz von anderen Aufsichtskommissionen und Aufsichtsorganen.

Kessler: «Ich bin überzeugt, dass die Rechtsanwälte, die täglich mit den Gerichten zu tun haben, sehr geeignet sind zu prüfen, ob in der Systematik der Gerichte alles beim Besten ist. Eine Kontrolle mit Sachexpertise ist sinnvoll.» In der Debatte um die neue Geschäftsordnung des Kantonsrates sei genau das auch in Bezug auf andere Kommissionen ein Punkt gewesen, der debattiert wurde. Es sei aber bewusst entschieden worden, keine Quoten oder Verbote zu erlassen. Der Kantonsrat soll die Freiheit haben, «ohne Vorgaben zu entscheiden », wer in welcher Kommission arbeiten soll.

Dobler habe recht, so Kessler, dass eine funktionierende Justiz im Kanton Schwyz mit 150’000 Einwohnern gewährleistet werden kann und gewährleistet wird. Allerdings sei nicht die Aufsicht, sondern die teilweise allzu kleinen Gerichtssprengel pro Bezirk unter Umständen problematisch in Bezug auf die Unabhängigkeit.

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