Veröffentlicht am

Ist der Kanton Schwyz plötzlich Vorbild in Sachen Tierschutz?

Nirgends wurden 2018 im Durchschnitt höhere Bussen bei Tierschutzdelikten ausgesprochen als im Kanton Schwyz.

ANOUK ARBENZ

Im vergangenen Jahr hat der Veterinärdienst der Urkantone in der Abteilung Tierschutz 36 Strafanzeigen aus Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden eingereicht. Im Vergleich zum Vorjahr (62) ist dies ein Einbruch um 53,9 Prozent. Im Jahr 2016 waren es noch 79 und im Jahr zuvor 81, womit in der Tendenz die Zahl der Strafanzeigen zurückgeht.

Marco Gut, stellvertretender Kantonstierarzt, weist allerdings darauf hin, dass mehrere Anzeigen, die denselben Tierhalter betreffen, zu einem Verfahren zusammengenommen werden können; umgekehrt könnten spezielle Fälle zu mehreren Anzeigen führen. Insgesamt liegt der Kanton Schwyz mit 2,07 geführten Tierschutzstrafverfahren pro 10’000 Einwohner immer noch über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 2,02 Verfahren.

Marco Gut beobachtet vor allem bei den Nutztieren einen deutlichen Rückgang: «Das ist sehr erfreulich – ein Lob an alle Landwirte.» Ein Rückgang der Fallzahlen bedeutet nicht immer, dass auch weniger Tierschutzdelikte verübt worden seien. In diesem Fall ist der Rückgang aber positiv, da bei den Nutztieren weniger gravierende Mängel festgestellt wurden oder diese heute behoben sind.

Erhebliche Unterschiede

Mit Abstand am meisten Tierschutzstrafverfahren führten 2018 in relativer Hinsicht die Kantone Glarus (6,93) und Luzern (3,74). Basel-Stadt, Jura, Nidwalden,Tessin,Thurgau,Genf und Freiburg weisen im Berichtsjahr alle weniger als ein Verfahren pro 10’000 Einwohner aus. «Die Analyse der Tierschutzstrafpraxis zeigt, dass (…) eine leichte Zunahme verzeichnet werden kann. Dennoch besteht bei der Umsetzung des Tierschutzstrafrechts nach wie vor grosser Verbesserungsbedarf. So sind nach wie vor erhebliche kantonale Unterschiede festzustellen (…)», resümiert die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kürzlich an ihrer Pressekonferenz.

Bei uns gibt es die höchste Busse Auch bei der Höhe der Bussen gibt es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede. Besonders tief waren sie 2018 in den Kantonen Glarus (durchschnittlich 220 Franken), Wallis (227 Franken) und Graubünden (278 Franken). Der schweizweite Durchschnitt betrug 492 Franken. Der Kanton Schwyz verzeichnete den höchsten Durchschnittswert mit Bussen von 900 Franken. «Allerdings konnten hier aufgrund der einschränkenden Kriterien nur acht Entscheide berücksichtigt werden, wobei in zwei Fällen Bussen von 2000 Franken ausgesprochen wurden», relativiert Bianca Körner, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei TIR.

Etwa im Bezirk March wurde eine Busse dieser Höhe im Januar 2018 einem Hunde- und Schlangenbesitzer ausgestellt. Seine Schlangen hielt er in zu kleinen Terrarien, seine Hunde in zu kleinen Boxen. Zudem verfügte er für spezielle Schlangen nicht über den erforderlichen Sachkundenachweis. Über amtliche Verfügungen hatte er sich mehrfach hinweggesetzt. Laut Marco Gut bestimmt jeweils die zuständige Staatsanwaltschaft über das Strafmass und die Höhe der Busse. Aus Sicht der Stiftung TIR sind die hohen Bussen begrüssenswert. Vorbildliche Zusammenarbeit

Die Stiftung lobte die Urkantone Uri, Schwyz, Nid- und Obwalden für ihre Bestrebungen, die Sanktionierung von Tierschutzdelikten durch eine Strafmass-Empfehlung zu vereinheitlichen. Vorbildlich seien diese Kantone auch in Bezug auf die Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden und ihren gemeinsamen Fachaustausch. So haben die Staatsanwaltschaften der Urkantone zusammen mit dem Laboratorium der Urkantone (LdU) eine Art Plattform geschaffen, die auf eine möglichst rechtsgleiche Handhabung abzielt. Konkret geht es darum, dass sich die Staatsanwaltschaften bei Bedarf mit der Fachstelle Tierschutz der Urkantone treffen können, um sich fachlich auszutauschen und Bedürfnisse zu klären. Bisher fand zweimal ein Treffen dieser Art statt; einmal im Jahr 2013 und einmal 2017. Zudem führt das Laboratorium der Urkantone eine Weiterbildungsveranstaltung für Staatsanwälte und Polizisten durch und plant weitere Fach- und Weiterbildungsveranstaltungen betreffend Tierschutzrecht. «Eine solche Struktur trägt zu einem konsequenten Tierschutzstrafvollzug bei und ist durchaus empfehlenswert », so Körner. «Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die geschaffenen Strukturen auch in Zukunft auf die Ergebnisse auswirken werden.»

Share
LATEST NEWS