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Mit Diebstahl Sucht finanziert

Ein 36-jähriger Deutscher muss neun Monate ins Gefängnis und dann die Schweiz für fünf Jahre verlassen.

one. «Ich bin auf die schiefe Bahn geraten. Ich weiss, dass ich Mist gebaut habe und hoffe, dass ich eine zweite Chance erhalte. » Der 36-jährige Vater einer Tochter, der aber von seiner Frau getrennt und seit zweieinhalb Jahren ohne festen Wohnsitz auf der Gasse lebte, hoffte vergebens.

Kombination aus Strafen

Das Schwyzer Strafgericht hat den Deutschen, der zurzeit das Bezahlen einer Busse im Gefängnis absitzt, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten verurteilt. Neun Monate davon muss er absitzen. Zudem wurde ihm eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 10 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken auferlegt. Schliesslich wurde ihm ein fünfjähriger Landesverweis aufgebrummt.

Die schwerste Tat wurde als Raub qualifiziert Der 36-Jährige arbeitete zuerst als Maurer, kam dann aber mit Drogen in Kontakt und verfiel dieser Sucht. Er verlor die Arbeit und die Beziehung mit seiner Frau und landete in Luzern auf der Gasse. Im Zeitraum von acht Monaten beging er 21 Ladendiebstähle. Bei einem solchen Diebstahl in einer Coop-Filiale in Küssnacht wurde er von einem Angestellten ertappt, wiße er drei Pack Salami und ein Paar Bratwürste einsteckte. Der Mitarbeiter verfolgte den Mann und wollte diesen draussen vor dem Laden aufhalten und den Rucksack des Deutschen kontrollieren. Daraufhin versetzte der Beschuldigte dem Angestellten einen Schlag ins Gesicht. Der Coop-Mitarbeiter wurde dadurch verletzt und musste mehrere Frontzähne ersetzen lassen. Diese Tat qualifizierte das Gericht als Raub. Die Erklärung des Beschuldigten, er habe sich bloss gegen die unerwartete Wegnahme des Rucksacks gewehrt und habe den Coop-Mitarbeiter sicher nicht absichtlich geschlagen, nahm ihm das Gericht nicht ab.

Nebst den Ladendiebstählen wurde dem Mann auch vorgeworfen, er habe mit einer gefundenen EC-Karte unberechtigterweise Waren gekauft, mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen, ein gestohlenes Fahrrad verwendet, sich der Verhaftung durch die Polizei entzogen und die An- und Abmeldepflicht verletzt. Dem Antrag der Verteidigung, eine ambulante Massnahme zur Bekämpfung der Drogensucht anzuordnen, kam das Strafgericht nicht nach. Ein Drogenentzug finde bereits im Strafvollzug statt.

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