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Keine Ergänzungsleistungen für Familien

Der Schyzer Regierungsrat will keine Ergänzungsleistungen für Familien: Armutsgefährdete Familien sollen im Kanton Schwyz weiterhin via Sozialhilfe unterstützt werden.

FLURINA VALSECCHI

Der finanzielle Druck auf die Familien im Kanton Schwyz habe in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dies stellen die SP-Kantonsräte Leo Camenzind (Ingenbohl) und Aurelia Imlig-Auf der Maur (Schwyz) fest. Das frei verfügbare Einkommen sei vor allem im unteren Mittelstand zurückgegangen, deshalb wirke die steuerliche Entlastung nur marginal.

In einer Interpellation bringen die beiden Parlamentarier deshalb eine bereits diskutierte Idee wieder ins Spiel: Echte Unterstützung könnten armutsgefährdete Familien erfahren, wenn ein hypothetisches Einkommen die Basis bilde, auf welcher der Zugang zu einer familiären Ergänzungsleistung festgelegt werde. Von dieser Idee hält der Schwyzer Regierungsrat jedoch wenig. In seiner Antwort auf die Interpellation hält er fest: «Das aktuelle Sozialhilferecht sichert allen Familien die Existenz.» Auch dort werde die individuelle wirtschaftliche Situation jeder Familie im Einzelfall geprüft.

«Die Sozialhilfe hat eine nachhaltige finanzielle Selbstständigkeit zum Ziel.»

Schwyzer Regierungsrat Zwar könnten Familien mit geringem Einkommen mithilfe der Familienergänzungsleistungen von der Sozialhilfe abgelöst werden, sie würden dann aber auch nicht mehr von den Integrationsmassnahmen der Sozialhilfe profitieren, betont der Regierungsrat weiter. «Die Sozialhilfe hat im Gegensatz zu den Familienergänzungsleistungen eine nachhaltige finanzielle Selbstständigkeit zum Ziel.» Initiative scheiterte 2011

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Anläufe zur Schaffung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien – und zwar sowohl beim Bund wie auch beim Kanton. Sie hatten bislang jedoch keinen Erfolg. Eine Initiative, die im Kanton Schwyz ein Gesetz für dieses Anliegen forderte, wurde im Jahr 2011 mit 65 Prozent vom Stimmvolk abgelehnt.

Solothurn ist in diesem Thema der Vorzeige-Kanton: Dort wurde ein entsprechendes System der Familienergänzungsleistungen nach einer Pilotphase im Jahr 2018 definitiv eingeführt. Für den Bezug von Familienergänzungsleistungen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. In Solothurn wurden im Jahr 2019 insgesamt 1574 Familien mit rund 8,6 Millionen Franken unterstützt.

Wie hoch die Beiträge an armutsgefährdete Familien im Kanton Schwyz ausfallen würden, wenn man das Solothurner Modell anwenden würde, dazu kann der Regierungsrat keine Auskunft geben. Hierfür würden Angaben benötigt, die derzeit nicht verfügbar seien.

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