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Sprayereien kommen ihn teuer zu stehen

Ganz Einsiedeln versprayt: 23-jähriger Fussball-Fan muss sich etlichen Zivilprozessen stellen. Er handelte nicht allein.

Der junge Fussball-Fan liess sich seinen GC-Kult einiges kos-ten. Überall in Einsiedeln spray-te er mit schwarzer, blauer oder leucht-oranger Farbe die Buchstaben «GCZ» und «HRS FCZ» oder die Zahl «1886» an Hausfassaden, Stromkästen und Verteilerkabinen, auf Abfall-Container, Garagentore, Lampen und Verkehrsschilder. Teilweise übermalte er auch bereits vorhandene «FCZ»-Sprayereien. Auf dem Sportplatz Einsiedeln zerstörte er den Rollladen eines Wurststandes, zweimal beschädigte er Anhänger im Besitz von Einsiedler Unternehmen, einmal verunstaltete er einen Holzschuppen und besonders teuer wurde die Beschädigung einer Holzbrücke in Einsiedeln. Und er war nicht alleine unterwegs. Er und sein Freund wechselten sich jeweils ab – während der eine Ausschau nach Polizei oder Passanten hielt, sprayte der andere drauflos. Die Grass-hoppers wollten schliesslich in ihrer Ehre verteidigt werden.

Im Dezember 2021 gingen die beiden der Polizei bei einer Kontrolle ins Netz. Insgesamt schlugen sie innerhalb von wenigen Monaten 40 Mal zu und verursachten Schäden zwischen 200 und bis zu 5500 Franken. Rechnet man alle Schäden zusammen, die er und sein Freund in Einsiedeln verursacht haben, kommt man auf die gewaltige Summe von 36’514 Franken.

Verfahrenskosten von 43’398 Franken Wegen mehrfacher Sachbeschädigung in 23 Fällen, mehrfacher geringfügiger Sachbeschädigung in neun Fällen und mehrfacher Gehilfenschaft zur Sachbeschädigung in acht Fällen wurde der 23-Jährige von der Schwyzer Staatsanwaltschaft zu 180 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 7650 Franken bestraft. Die Geldstrafe wurde bedingt ausgesprochen, das heisst, die Staatsanwaltschaft gewährt dem Sprayer eine Probezeit von zwei Jahren. Die Busse jedoch muss er bezahlen, sonst muss er für 72 Tage ins Gefängnis.

Hinzu kommen Verfahrenskosten von insgesamt 43’398 Franken, wovon er 30’094 Franken berappen muss. Damit hat es sich aber noch nicht, denn auf den jungen Mann, der inzwischen in den Kanton Aargau umgezogen ist, kommen noch Dutzende zivilrechtliche Prozesse zu. Was das wohl mit seiner Fussball-Liebe macht …?

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