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Es kann nicht von einem «mangelhaften Blitzer» gesprochen werden

Es kann nicht von einem «mangelhaften  Blitzer» gesprochen werden Es kann nicht von einem «mangelhaften  Blitzer» gesprochen werden

Florian Grossmann, Chef Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz, nimmt Stellung zum Vorwurf, dass «mangelhafte Blitzer» eingesetzt werden (EA 38/21).

ANDREAS KNOBEL

Den Vorwurf, dass die Kantonspolizei Schwyz «mangelhafte Blitzer» verwende, möchten Sie so nicht stehen lassen. Warum?

Weil die beiden von uns eingesetzten Laser-Messgeräte Leivtec XV3 die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und jährlich – jüngst diesen Januar – vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) geprüft werden. Sie sind also aktuell für die mobilen Geschwindigkeitsmessungen zertifiziert. Somit kann aus Sicht der Kantonspolizei Schwyz nicht von einem «mangelhaften Blitzer» gesprochen werden. Aber wenn selbst die deutsche Herstellerfirma des Geräts vorläufig von einer Verwendung abrät, müssten Sie doch hellhörig werden? Nein, denn uns liegt ebenfalls der Zwischenbericht des Nationalen Metrologieinstituts aus Deutschland vor. Darin ist unter anderem ersichtlich, dass bei umfangreichen Versuchen zwar vereinzelt unzulässige Messwertabweichungen auftraten, die aber allesamt zugunsten der Betroffenen ausfielen. Können Sie also garantieren, dass die Geschwindigkeiten im Kanton Schwyz korrekt gemessen werden?

Ja, stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessungen erfolgen stets nach den gesetzlichen Vorgaben durch unsere geschulten Mitarbeitenden. So kommen unter anderem bei uns nur vom METAS zugelassene Geräte zum Einsatz.

Haben Sie dennoch Verständnis für geblitzte Verkehrsteilnehmer, wenn diese nun die Busse nicht bezahlen wollen? Ich habe zwar Verständnis dafür, dass man nur ungern eine Busse bezahlt. Dennoch: Die Gebüssten können weiterhin davon ausgehen, dass sie korrekt gebüsst wurden.

Was passiert denn bei einer Nichtbezahlung der Busse?

Der Beschuldigte hat 30 Tage Zeit, um die Busse zu bezahlen. Bleibt diese Zahlung offen, versenden wir eine Mahnung. Erfolgt dann weiterhin keine Zahlung, wird der Fall in einem ordentlichen Verfahren an die Staatsanwaltschaft überwiesen.

Aber genau dann haben die Gebüssten doch sehr wohl eine Chance, vor Gericht Recht zu bekommen? Ich betone nochmals: Wir setzen ausschliesslich zertifizierte, geeichte und zugelassene Geräte ein. Ob die Busse bezahlt werden muss oder nicht, wird dann aber im Rahmen des eröffneten Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder je nach Verfahrensverlauf durch ein Gericht zu entscheiden sein.

«Die Gebüssten können weiterhin davon ausgehen, dass sie korrekt gebüsst wurden.»

Florian Grossmann, Chef Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz, nimmt Stellung zum Vorwurf, dass «mangelhafte Blitzer» eingesetzt werden.

Foto: Archiv EA

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