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«Was das CO2-Gesetz die Autofahrer kostet»

CO2-Gesetz, 13. Juni

Die Bauern sind dafür. Die Wirtschaft ist dafür. Der Bundesrat und das Parlament sind dafür. Die Wissenschaft ist dafür. Alle zukunftsorientierten Parteien sind dafür. Die Waldeigentümer sind dafür. Die Schweizer Ingenieure und Architektinnen sind dafür. Viele, sehr viele sind dafür.

Die Gegner des CO2-Gesetzes versuchen es deshalb mit Angstmacherei. So wird zum Beispiel behauptet «der Liter Benzin würde um 12 Rappen teurer» (Bezirksratskandidat Roland Lutz im EA vom 13. April). Oder es wird verkündet, dass «neu» pro Liter Benzin eine CO2-Abgabe von 12 Rappen erhoben wird (alt Kantonsrat Meinrad Steiner im EA vom 20. April). Beide Aussagen sind falsch.

Richtig ist, dass das CO2-Gesetz schon heute eine Abgabe von 5 Rappen pro Liter zulässt. Bei der Gesetzesrevision, über die wir am 13. Juni abstimmen, geht es also weder um eine neue Abgabe, noch um eine Erhöhung um 12 Rappen. So viel zu den Fakten.

Was macht das nun aber im Portemonnaie aus? Wenn man von den 7 Rappen ausgeht, um die mit dem revidierten Gesetz der Maximalsatz angehoben werden soll, und ein Auto annimmt, das einen Verbrauch von hohen 10 Litern pro 100 Kilometer aufweist, kommt man bei einer Kilometerleistung von 10’000 Kilometern auf zusätzliche Kosten von 70 Franken pro Jahr. Ist das nun viel oder wenig?

Gemäss TCS muss man für einen durchschnittlichen Mittelklassewagen mit Kosten von 70 Rappen pro Kilometer rechnen. Wenn man auch hier eine Jahresleistung von 10’000 Kilometern annimmt, ergeben sich Gesamtkosten von 7000 Franken. Also das Hundertfache der durch die Gesetzesanpassung möglichen, maximalen Mehrkosten.

Oder anders gesagt: Die Kosten steigen um gerade einmal ein Prozent. Nicht wirklich viel würde man meinen. Und wer dann pro Jahr nur noch 9900 Kilometer weit fährt – also nur 100 Kilometer weniger weit als sonst – hat gar keine Mehrkosten. Das revidierte CO2-Gesetz ist ein gut schweizerischer Kompromiss. Und es ist ein Schritt in eine CO2-freie Zukunft. Auch ich bin deshalb dafür.

Ruedi Bopp (Einsiedeln), GLP-Kantonsrat

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