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Über 20 Beschlüsse

Regierungsrat publiziert nur die Entscheide, die von allgemeinem Interesse sind.

STEFAN GRÜTER

Da wunderte sich CVP-Kantonsrat Dominik Blunschy (Ibach) darüber, dass er «schon mehrmals Regierungsratsbeschlüsse gesehen hat, die nie veröffentlicht wurden». Wenig überraschend verweist die Regierung auf das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und auf den Umstand, «dass ein Teil der Regierungsratsbeschlüsse nicht von allgemeinem Interesse ist beziehungsweise einen vertraulichen Charakter hat». Darunter fallen Beschwerdeentscheide oder Beschlüsse über Steueroder Personalangelegenheiten, interne Planungen, Aufträge an die Departemente, Subventionsoder Konzessionsgesuche.

Tausend Beschlüsse pro Jahr

Pro Jahr fällt der Regierungsrat an seinen Sitzungen rund tausend Beschlüsse, das sind über zwanzig Beschlüsse pro Arbeitswoche. Veröffentlicht werden diese Beschlüsse, wenn sie von allgemeinem Interesse sind. «Dazu zählen der Aufgaben- und Finanzplan, die Jahresrechnung, sämtliche Gesetzesänderungen, alle Antworten auf parlamentarische Vorstösse, Berichte und Ausgabenbewilligungen.

Auch die Stellungnahmen des Regierungsrates im Rahmen von Vernehmlassungen an den Bund sind von allgemeinem Interesse», erklärt der Regierungsrat. An der bisherigen Unterscheidung zwischen öffentlich und vertraulich will die Regierung nichts ändern, denn es würde höchstens der Bürokratie Vorschub geleistet, «indem jeder einzelne, nicht öffentliche Regierungsratsbeschluss in Handarbeit anonymisiert und publiziert werden müsste».

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