Veröffentlicht am

Einsiedler Familienbetrieb ruft nach «Flexibilität»

Einsiedler Familienbetrieb  ruft nach «Flexibilität» Einsiedler Familienbetrieb  ruft nach «Flexibilität»

Weil ein Termin verpasst wurde, droht der Einsiedler Kaffeerösterei Dreiherzen der Absturz.

JÜRG AUF DER MAUR

Jenny Eberhard ist verzweifelt. Sie führt zusammen mit ihrem Mann Caesar in der vierten Generation das Kaffeehaus und die Kaffeerösterei Dreiherzen in Einsiedeln. Corona bringt den Familienbetrieb nun an den Rand des Absturzes.

Schuld ist ein Fehler, welcher der jungen Geschäftsfrau unterlief und zu dem sie auch steht. In einem am Donnerstag veröffentlichten Videofilm erzählt sie ihre Geschichte nun auf Instagram. Innert kürzester Zeit erreichte der Aufruf «nach behördlicher Flexibilität» der jungen Frau, die sich neben den Finanzen und dem Papierkram auch um ihre zwei kleinen Kinder kümmert, über 15’000 Personen.

Den Gesuchstermin für einmal verpasst Was war passiert? Seit Ausbruch der Pandemie hat das Unternehmen Hilfe beantragt und vom Angebot der Kurzarbeitsentschädigung profitieren können. In den ersten Monaten änderten beim Bund die Regeln immer wieder – Jenny Eberhard reichte die entsprechenden Unterlagen aber jederzeit richtig und termingerecht ein. Bis auf Dezember, als ihr in der Flut der verschiedenen Vorschriften unterging, dass sie auch für den Dezember und Januar ein Gesuch einzureichen hat. Resultat: Dieser Tage erhielt sie vom kantonalen Amt für Arbeit den Bescheid, dass für Dezember sowie Januar keine Entschädigungen bezahlt werden können, weil das entsprechende Gesuch nicht eingereicht wurde. Das bestätigt auch Hubert Helbling, der Vorsteher des Amtes für Arbeit.

«Ich stehe zu meinem Fehler und will niemandem auf die Füsse treten», erklärt Eberhard auf Anfrage. Aber es sollte doch möglich sein, dass ein einmaliger Fehler auch korrigiert werden könne. Eberhard: «Es muss doch beim Bund oder beim Kanton eine Stelle geben, die sich Einzelfällen widmen und diese überprüfen und korrigieren kann.» So, wie es jetzt aussehe, drohe dem Familienunternehmen das Ende: Ob sie die 80 Prozent Ausfallentschädigung für die Löhne erhalte oder nicht, sei existenziell. Der Kanton hätte doch die Möglichkeit, das Geld auszuzahlen, auch wenn er die Kosten am Schluss selber tragen müsste.

Nicht der einzige Fall

Ihr Fall sei nicht der einzige, auch wenn es im Gesamten nur um eine kleine Anzahl vergleichbarer Fälle gehe, betont Hubert Helbling und verweist auf eine Kleine Anfrage, welche Kantonsrat Paul Schnüriger (CVP, Rothenthurm) eingereicht hat. Darin beklagt Schnüriger «mit Befremden », dass das zuständige Amt offenbar instruiert sei, «dass Kurzarbeit, auch im Falle eines Lockdowns, nicht rückwirkend beantragt werden kann». Somit blieben betroffene Betriebe auf 100 Prozent Personalkosten sitzen, «obwohl klar ist, dass diese Betriebe mehr oder weniger sofort, ohne Vorlaufzeit, schliessen mussten».

Kanton verweist auf Härtefallmassnahmen Fährt der Kanton also eine harte Linie? Gibt es keine Alternative, dass die Betriebsaufgabe für die Kaffeerösterei verhindert werden kann? Auf die Kleine Anfrage hält die Regierung fest, dass sie «weder Möglichkeit noch die Kompetenz hat, dieser Forderung (für rückwirkende Zahlungen) nachzukommen».

In den Kommentarspalten zum Videofilm erkundigen sich viele auf Instagram, wie der Firma geholfen werden kann, oder regen an, ein Crowdfunding zu starten. «Wir wollen nicht betteln gehen», sagt Jenny Eberhard und hofft immer noch auf eine andere Lösung. Möglich ist denn auch Hilfe per Härtefallregelung.

«Wir bedauern sehr, dass wir nichts ausrichten können», sagt Helbling und verweist auf die bestehende gesetzliche Grundlage. Grund zur Hoffnung besteht trotzdem. Dem Einsiedler Familienbetrieb dürfte geholfen werden. Helbling: «Der Kanton lässt Frau Eberhard nicht einfach so hängen, sondern versucht, via Härtefallmassnahmen eine Lösung zu finden.»

Wegen eines administrativen Fehlers drohe dem Familienbetrieb das Aus, sagt Jenny Eberhard.

Foto: Screenshot

Share
LATEST NEWS