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Schutzmassnahmen für Take-aways

Schutzmassnahmen für Take-aways Schutzmassnahmen für Take-aways

Aus den Verhandlungen des Bezirksrats Einsiedeln, Sitzung vom 13. Januar

Um für Betreiber wie Kunden eine einheitliche Ordnung zu schaffen, erliess der Bezirk Schutzmassnahmen für Take-away-Stände.

BEZIRKSKANZLEI EINSIEDELN

Im Zuge der erhöhten Besucherfrequenzen in Einsiedeln, vorab an den Wochenenden (EA 4/21), und angesichts der verschärften Corona-Situation, hat der Bezirk die Inhaber der Gastgewerbebewilligungen kontaktiert und sie auf die Beachtung der notwendigen Schutzmassnahmen aufmerksam gemacht.

Erfreulicherweise erlaubt die Covid19-Verordnung (besondere Lage) weiterhin Take-away-Angebote. Dies ermöglicht es den bestehenden Gastrobetrieben, minimale Umsätze zu erzielen. Solche Angebote sind grundsätzlich aber nur von Inhabern einer Gastgewerbebewilligung und vor ihrem eigenen Lokal gestattet. Wer hingegen neu Take-away-Angebote oder solche auf öffentlichem Grund anpreisen will, benötigt eine entsprechende Bewilligung. Bezüglich der einzuhaltenden Schutzmassnahmen sieht der Bezirk im Interesse der Take-away-Betreiber sowie der Kundinnen und Kunden eine einheitliche Ordnung und Handhabung vor.

Vorkehrungen und Sensibilisierung

Vor dem Lokal dürfen sich keine Sitzgelegenheiten und Stehtische befinden und es sind Vorkehrungen zu treffen, dass Personenansammlungen vermieden werden (Abstände 1,5 Metter, maximal 5 Personen). Das «away» beinhaltet, dass sich die Kundinnen und Kunden von der Ausgabestelle entfernen. Feuerschalen, Wärmepilze und dergleichen sind darum nicht gestattet. Sodann ist mittels Plakat auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen, sind Desinfektionsmittel, regelmässig geleerte Abfallkübel und sichtbare Wartelinien vorzusehen und im Arbeitsbereich des Personals selbstverständlich die Hygienevorschriften zu beachten.

Mit der Bekanntgabe dieser Schutzmassnahmen erhofft sich der Bezirk während der kommenden Wochen auch eine entsprechende Sensibilisierung, Beachtung und Verständnis aufseiten der Bevölkerung (Selbstverantwortung). Was möglich ist, soll ermöglicht werden, aber Auswüchse könnten – auch vonseiten Polizei – nicht toleriert werden. Mit einer Einhaltung wird letztlich auch der Take-away-Betreiber unterstützt.

Online-Schalter und Telefon benützen Aufgrund der seit 18. Januar verschärften Schutzmassnahmen des Bundes hat auch die Bezirksverwaltung die Homeoffice- Pflicht verstärkt. Die Dienstleistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und die Erreichbarkeit sollen jedoch bestmöglich aufrechterhalten bleiben. Die Kunden und Kundinnen werden gebeten, nach Möglichkeit weiterhin den Online- Schalter zu benutzen oder die Verwaltung per Telefon (055/418’41’20) oder E-Mail (verwaltung@bezirkeinsiedeln. ch) zu kontaktieren.

Auf nicht dringliche oder notwendige Besprechungen und Sitzungen soll bis auf Weiteres verzichtet werden. Da es sich um sogenannte «betriebsinterne Veranstaltungen» handelt, sind gemäss den Erläuterungen des Bundes Bezirksrats-, andere behördliche sowie Kommissionssitzungen weiterhin gestattet.

Verschiedenes Der Bezirksrat

• lässt sich über den Stand der Etzelwerkkonzessions-Verhandlungen (Zusatzvertrag) informieren;

• lässt sich über die Tätigkeit und Erkenntnisse des Bezirksführungsstabes informieren;

• lehnt ein Gesuch um Erschliessungshilfe gemäss § 41 PBG ab;

• beschliesst eine zweite öffentliche Auflage in Sachen Gewässerraum «im Seeguet» (Kleinstgewässer);

• genehmigt einen Antrag um Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe.

Erteilte Bewilligungen

• Restaurant New China, Tang Sau Ping, Hauptstrasse 26, Einsiedeln: Temporäres Aussenpodest für Gartenwirtschaft, Hauptstrasse 79, Einsiedeln; jährlich 1. Mai bis 31.

Oktober;

• Josef Schönbächler, Seestrasse 18, Willerzell: Anpassungen Grundrisse und Treppenaufgang (Projektanpassung zu Umbau Einfamilien- in Mehrfamilienhaus);

• Ruth Kälin, Rappenmööslistrasse 32, Einsiedeln: Energetische Sanierung Zweifamilienhaus, Luft/Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung), Photovoltaikanlage Indach sowie Anbau Pergola und Geräteraum;

• Peter und Daniela Pellegrini, Grütlistrasse 6, Einsiedeln: Neubau Aussenschwimmbad und Gartenhaus;

• Anja und Florian Schlup, Schnetzerenbach 10, Gross: Aufbau Dachlukarne und Windschutzverglasung;

• Marianne und Philipp Kälin, Oberbinzenweg 13, Einsiedeln: Anbau Balkon und Fassadensanierung;

• Kurt Kälin Schreinerei-Küchen AG, Euthalerstrasse 11, Euthal: Werbeblache;

• Danillo Zeugin, Seegüetli 18b, Willerzell: Windfangverglasung Seegüetli 12a, 12b, 14a, 14b, 16c, 18b, Willerzell;

• Heinz Walker, Bennauerstrasse 54, Bennau: Neugestaltung Parkplatzsituation;

• Siworks Immo AG, Chaltenbodenstrasse 6c, Schindellegi: Nutzungsänderung (Produktion statt Büro) sowie Fassadenänderung (Ersatz Eingangstüre, Einbau Sektionaltor), Rappenmööslistrasse 2, Einsiedeln.

Im Meldeverfahren bewilligt

• Credit Suisse, Paradeplatz 8, 8801 Zürich: Ersatz Bankomat, Rebranding, Hauptstrasse 83, Einsiedeln.

Der Bezirk hat die Auflagen präzisiert, gemäss denen ein Take-away geführt werden kann. Foto: Archiv EA

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