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Ein Onlineportal für neue Härtefallgesuche aufgeschaltet

Ein Onlineportal für neue  Härtefallgesuche aufgeschaltet Ein Onlineportal für neue  Härtefallgesuche aufgeschaltet

Für Härtefälle stehen bereits 15 Millionen Franken zur Verfügung. Weitere zwölf Millionen sollen folgen.

FRANZ STEINEGGER

Mit der zweiten Welle im Herbst kamen einschneidende Vorschriften des Bundes. Um diese abzufedern, beschloss der Bundesrat im Dezember, eine Milliarde Franken für Härtefälle zur Verfügung zu stellen – wovon rund zwei Drittel der Bund und ein Drittel die Kantone übernehmen. Die Bundesgelder werden nach BIP und Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt.

Seit dem 5. Januar hat der Kanton Schwyz ein Onlineportal aufgeschaltet, auf dem sich Betriebe für die bewilligten Gelder aus dem ersten Härtefallpaket anmelden können. Rund 15 Millionen Franken stehen Schwyzer Unternehmen seit der Genehmigung der Ausgabenbewilligung des Schwyzer Kantonsrats vom 16. Dezember in der Höhe von knapp fünf Millionen Franken zur Verfügung. Als Härtefall galt, wer 2020 einen Umsatzausfall von mindestens vierzig Prozent gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 zu verzeichnen hatte. Vorlage an Kantonsrat wird mit Hochdruck ausgearbeitet Seit dem Montag gelten weitere, verschärfte Vorgaben des Bundes, die mindestens bis zum 28. Februar dauern: Nicht nur die Restaurants, Kultur-, Sportund Freizeitbetriebe, sondern neu auch Läden mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs müssen geschlossen bleiben. Um die vom Bund angeordneten Massnahmen erträglicher auszugestalten, hat er weitere 1,5 Milliarden Franken – aufgeteilt in zwei Tranchen zu je 750 Millionen Franken, bewilligt.

Neu und erleichternd für Betriebe ist, dass jene Unternehmen, die aufgrund der Bundesvorgaben ab dem 1. November während mindestens vierzig Kalendertagen schliessen müssen, automatisch als Härtefall angesehen werden. «Damit wird sich das Mengengerüst von Unternehmen, die jetzt dringend finanzielle Hilfe benötigen, massiv ausdehnen, denn vom 18. Januar bis 28. Februar sind es mehr als vierzig Tage. Will heissen: Läden mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs fallen neu auch unter diese Härtefallklausel», erklärt Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud den Effekt. Frühere Gesuche werden nach den neuen Vorgaben beurteilt Über die nicht rückzahlbaren Beiträge des Kantons – rund 3,8 Millionen Franken – die vom Bund im Rahmen des zweiten Härtefallpakets um das Doppelte aufgestockt werden – wird der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 24. Februar entscheiden können. «Der Regierungsrat bereitet dazu den Beschluss für die nötige Ausgabenbewilligung vor», erklärt Regierungsrat Barraud: «Ziel ist es, den beitragsberechtigten Unternehmen vereinfacht, zeitnah zu helfen und die dringend benötigten Gelder schnell und unbürokratisch auszuzahlen. » Ausgabenbewilligungen gelten als angenommen, wenn mindestens sechzig Mitglieder des Kantonsrates dem Beschluss zustimmen.

Wer bereits unter dem alten Programm ein Gesuch eingereicht hat, muss kein neues Gesuch einreichen. Diese Gesuche werden nach den neuen Vorgaben beurteilt. Eine erste Auszahlung kann bis zur Sitzung des Kantonsrats vom 24. Februar vorerst nur aus dem 15-Millionen- Franken-Topf, den Bund und Kanton im Rahmen des ersten Härtefallpakets zur Verfügung gestellt haben, vorgenommen werden.

«Wir wissen erst definitiv seit dem 13. Januar, welche Berechtigungsvoraussetzungen gemäss Härtefallverordnung der Bund definiert hat. Im Sinne der Bundeslösung wird jetzt die Schwyzer Lösung finalisiert, die es ermöglichen soll, den besonders stark betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch nicht rückzahlbare Beiträge gewähren zu können. Über die genauen Modalitäten werden wir zeitnah informieren», erklärt Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud.

Regierungsrat Andreas Barraud: «Die Schwyzer Lösung soll ermöglichen, den besonders stark betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch nicht rückzahlbare Beiträge gewähren zu können.» Foto: Magnus Leibundgut

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