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«Ku-Klux-Klan-Fasnächtler blitzte vor dem Richter ab»

«Ku-Klux-Klan-Fasnächtler blitzte vor dem Richter ab» «Ku-Klux-Klan-Fasnächtler blitzte vor dem Richter ab»

Der Einzelrichter des Bezirks Schwyz verurteilte einen jungen Mann, der an der Fasnacht 2019 in Schwyz zusammen mit elf weiteren in Ku-Klux-Klan-Kutten auftrat, wegen grober Belästigung zu einer Busse von 300 Franken.

RUGGERO VERCELLONE

Der 22-jährige Innerschwyzer, der sich am Dienstag vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz zu verantworten hatte, war einer von zwölf, die an der Fasnacht 2019 in Schwyz für nationales Aufsehen sorgten.

In Ku-Klux-Klan-Kutten verkleidet, mit Masken, brennenden Fackeln und einer Keltenkreuzfahne marschierten sie am Abend des Güdelmontags in einer Zweierkolonne vom Schwyzer Hinterdorf auf den Hauptplatz. Dort formierten sie sich zu einem Kreis und lösten bei etlichen Fasnächtlern und Zuschauern Empörung und Entsetzen aus.

Die jungen Männer wurden von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz für ihren Auftritt wegen grober Belästigung per Strafbefehl je zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Vier akzeptierten den Entscheid, sieben fochten den Strafbefehl wegen der Auferlegung der Verfahrenskosten an. Nur der 22-Jährige zog den Strafbefehl weiter, weshalb er am Dienstag vor dem Einzelrichter stand.

«Ich fand das Kleid irgendwie noch lustig» Er habe, als seine Kollegen in einem Ingenbohler Restaurant beschlossen, in solcher Aufmachung an die Fasnacht zu gehen, nicht genau gewusst, was der Ku-Klux-Klan sei. «Irgendeine nicht ernst zu nehmende Sekte, die etwas herumjammert und gegen Reiche ist, dachte ich.» Im Nachhinein habe er sich im Internet besser informiert. Heute würde er den Auftritt nicht mehr machen. «Damals fand ich das Kleid mit seinem spitzen Kopf irgendwie noch lustig», sagte er dem Richter.

Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Sache sei von «sich empörenden Gutmenschen und den Medien» aufgebauscht worden. Keiner der Mitbeteiligten habe sich unanständig verhalten, es seien keine Parolen gerufen worden, und niemand sei von den Beteiligten angepöbelt worden.

Aus objektiver Sicht könne nicht gesagt werden, dass sein Mandant durch sein Verhalten Sitte und Anstand verletzt habe. Der grossen Masse sei der Auftritt egal gewesen. Nun wolle man «ein Exempel statuieren, um sich nachher die Hände in Unschuld zu waschen».

«Der Ku-Klux-Klan hat keinen Platz in unserer Gesellschaft» Dass er nicht wisse, was für eine Vereinigung der Ku-Klux-Klan sei, bezeichnete die Staatsanwältin als Schutzbehauptung. Man habe sehr wohl gewusst, dass es sich um eine rassistische, Gewalt anwendende Vereinigung zur Sicherung der Vorherrschaft der weissen Rasse handelt. «Und dieser Ku-Klux-Klan hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. » Die Kutten seien übers Internet bestellt und in Deutschland abgeholt worden. Der 22-Jährige habe zudem vorerst bestritten, sich im Ingenbohler Restaurant mit den anderen getroffen zu haben. «Ich glaube ihm kein Wort.» Sie forderte deshalb die Bestrafung mit einer Busse von 300 Franken. Zudem sollte der Mann die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken tragen.

Bewusst provoziert und verängstigend gewirkt Die Busse bestätigte der Einzelrichter. In seiner Urteilsbegründung fand er deutliche Worte: «Provokation an der Fasnacht ist erlaubt. Dieser Auftritt sprengte aber das geduldete Mass.» Der Auftritt sei richtiggehend inszeniert worden. Die zwölf Männer seien nicht als wilder Haufen aufgetreten, sondern seien bedächtig, schweigend, mit brennenden Fackeln und in Zweierkolonne marschiert und hätten sich ebenso auf dem Hauptplatz aufgestellt.

Man habe bewusst provozieren und verängstigend wirken wollen und damit gegen Sitte und Anstand verstossen. Zudem nahm der Einzelrichter dem jungen Mann nicht ab, dass er von den Schrecken des Ku-Klux-Klans nichts gewusst habe.

Da die Staatsanwaltschaft zu aufwendig überprüfte, ob der Auftritt gegen die Rassendiskriminierungsgesetzgebung verstosse – was dann nicht der Fall war –, erliess der Einzelrichter dem Beschuldigten einen Teil der Verfahrenskosten. Ob das Urteil ans Kantonsgericht weitergezogen wird, ist noch nicht entschieden.

In einer Zweierkolonne marschierten die in Ku-Klux-Klan-Kutten bekleideten jungen Männer an der Fasnacht 2019 durch Schwyz.

Foto: Archiv

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