Oberiberg stimmt über Nutzungsplanung ab
Oberiberg stimmt am 27. September über die Teilrevision der Nutzungsplanung, die Änderungen im Baureglement und im Zonenplan und die Überführung in den Kataster der öffentlich- rechtlichen Eigentums- Beschränkung ab.
K.S. An der Gemeindeversammlung sprach Gemeindepräsident Walter Marty in Zusammenhang mit der Teilrevision der Nutzungsplanung, des Baureglements und des Zonenplans von einer nicht einfachen und komplexen Materie. Kommissionspräsident Urs Reichmuth wies auf die wesentlichen Änderungen hin und erreichte damit, dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger das Geschäft ohne Opposition an die Urnenabstimmung überwiesen.
Mit der Vorlage soll einerseits die Nutzungsplanung der Gemeinde Oberiberg in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentums- Beschränkung (ÖREB) überführt werden, anderseits ist die Überführung der behördenverbindlichen Richtplanungen «Naturgefahrenkarten» und «Gewässerrauminventar » in die eigentümerverbindliche Nutzungsplanung vorgesehen. Gleichzeitig werden die dringendsten Anpassungen im Baureglement vorgenommen.
Der Zonenplan soll aufgrund von zwischenzeitlich geänderten Bedingungen geringfügig angepasst werden. Dies sind unter anderem Anpassungen an der Landwirtschaftszone oder Anpassungen von Bauzonen im Gewässerbereich. Das Baureglement soll bezüglich der Zulässigkeit von Erstwohnungen im Gebiet «Spätzeren» sowie der zulässigen Dachform von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzonen ergänzt werden. Gegen die zweite öffentliche Auflage gingen keine Einsprachen ein.
Der Nutzungsplan Ibergeregg sieht im Gebiet «Petersboden» ein Moorschutzzentrum vor. Foto: Konrad Schuler