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Zur Nutzungsplanung Unteriberg sind sechs Einsprachen eingegangen

Zur Nutzungsplanung Unteriberg sind sechs Einsprachen eingegangen Zur Nutzungsplanung Unteriberg sind sechs Einsprachen eingegangen

Rund 20 Personen haben innerhalb des letzten Monats die Unterlagen eingesehen und sechs Einsprachen sind beim Gemeinderat eingegangen.

KONRAD SCHULER

Folgende Unterlagen waren während der Auflagefrist öffentlich aufgelegt: Zonenplan Teil Siedlung und Teil Landschaft inklusive deren Änderungen, Baureglement und weitere orientierende Beilagen, Planungsbericht sowie die Berichte zur Mitwirkung und zur Umsetzung der kantonalen Vorprüfung. Neben den bisher dargestellten Planinhalten werden neu die Nichtbauzonen sowie die Gefahrenzonen und die neuen Gewässerbaulinien dargestellt.

Gewässerraumzonen festlegen

Entsprechend dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, welcher erforderlich ist für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung.

In der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Unteriberg soll die Festlegung der Gewässerräume im Bereich von rechtskräftigen Bauzonen mittels Gewässerbaulinien erfolgen.

Gewässerbaulinie im Waag anpassen Die Gewässerbaulinie der Waag im Ortsteil Waag verläuft auf den jetzigen Planunterlagen entlang dem wasserabgewandten Böschungsfuss des Schutzdamms. Eine Einsprache fordert, dass diese Gewässerbaulinie auf die gesamte Länge anzupassen sei gemäss dem effektiven Dammverlauf des dazumal gewachsenen Terrains und nicht nach dem theoretischen Dammverlauf gemäss Situationsplan.

Abstand bei Kleingewässern zu gross Mehrere Einsprecher machen geltend, dass der Abstand von elf Metern bei Kleingewässern zu gross sei. Entweder sei ganz auf Gewässerbaulinien zu verzichten oder diese seien auf einen kürzeren Abstand zu begrenzen. Auch wurde moniert, dass die neuen Gewässerbaulinien auf einzelnen KTN breiter als elf Meter ausgeschieden worden seien. Es wurde auch geltend gemacht, dass das damalige Gewässerrauminventar erstellt worden sei, ohne die Grundeigentümer zu informieren oder sie einzubeziehen. Für die Festlegung des Gewässerraums sei das kantonale Gewässerinventar nicht geeignet, da es zu detailliert sei und offensichtlich nicht im Hinblick auf die Festlegung des Gewässerraums erstellt worden sei.

Diverse Einzelanliegen Weiter wird angemerkt, dass ein Gebäude komplett einer Gefahrenzone zuzuweisen sei, dass also ein Gebäude nicht in zwei Gefahrenzonen liegen könne. Konkret wird verlangt, dass das ganze fragliche Gebiet dem gelben Bereich zugeteilt werden soll.

Andernorts sei bei einer Liegenschaft die Gewässerbaulinie um einige Meter auf die andere Bachseite zu verschieben. Eine andere Einsprache fordert, dass die Gewässerbaulinie, welche bei einer Liegenschaft durch das Gebäude verläuft, umzulegen sei, sodass sie dem Gebäude entlang gültig sei.

Eine Einsprache befasst sich damit, dass eine alte Steindole, also ein eingedoltes Gewässer, nun doch wieder auf dem Nutzungsplan eingetragen worden sei. Dies sei nicht mehr nötig.

Die Gewässerbaulinie der Waag im Ortsteil Waag soll nach der Meinung der Einsprecher auf die gesamte Länge angepasst werden gemäss dem effektiven Dammverlauf des dazumal gewachsenen Terrains – und nicht nach dem theoretischen Dammverlauf gemäss Situationsplan.

Foto: Konrad Schuler

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