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Mittelschulgesetz wirft Fragen auf

Für private Mittelschulen gebe es keine Änderungen der finanziellen Parameter, antwortet die Schwyzer Regierung auf eine Kleine Anfrage im Kantonsrat: «Die Kompetenz zur Fest- legung der Beitragshöhe für die privaten Mittelschulen ist beim Kantonsrat angesetzt.»

MAGNUS LEIBUNDGUT

Der Einsiedler CVP-Kantonsrat Simon Stäuble und drei Mitunterzeichnende thematisieren in einer Kleinen Anfrage die Teilrevision des Mittelschulgesetzes: «Gemäss bestehendem Mittelschulgesetz liegt die Kompetenz bei der Festlegung des Kantonsbeitrags ausschliesslich beim Kantonsrat.» In einer Teilrevision des Mittelschulgesetzes soll nun bei einer Erhöhung oder Verminderung der Unterrichtslektionen neu der Regierungsrat den Kantonsbeitrag selbstständig anpassen können, schreiben die Kantonsräte. Mischform der Kompetenzen

«Dieser Vorschlag des Regierungsrats stellt somit eine Mischform der Kompetenzen dar», konstatieren die Räte: Eine hängige Motion gehe in ihrer Forderung aber weiter. «Sie will, dass die Regierung die Beiträge an die privaten Mittelschulen selbstständig in einer Verordnung beschliessen kann – zudem sollen die Beiträge existenzsichernd und fair sein», führen die Parlamentarier aus: «Die Motionäre erhoffen sich dadurch, dass die Zukunft der privaten Mittelschulen gesichert werden kann und dass Beitrags-Anpassungen effizient und ohne aufwendige Teilrevisionen stattfinden können.» Die Kantonsräte wollen in Erfahrung bringen, wie die Festsetzung der Beiträge bei anderen kantonalen Leistungsaufträgen geregelt sei und wer die Kompetenz der Anpassung der Kantonsbeiträge habe. Dementsprechend verlangen die Räte eine Zusammenstellung und einen Vergleich der kantonalen Leistungsaufträge.

«Vergleich ist nicht möglich» Des Weiteren will Kantonsrat Simon Stäuble wissen, welche Kompetenzregelung der Anpassung von Beiträgen bei kantonalen Leistungsaufträgen aus Sicht des Regierungsrats die effizienteste sei.

«Die Leistungsaufträge bei den Mittelschulen unterliegen speziellen Bedingungen, die bei andern Leistungsaufträgen des Kantons nicht zur Anwendung kommen und deshalb auch nicht verglichen werden können», antwortet Regierungsrat Michael Stähli: «Insbesondere werden für die privaten Mittelschulen in den Leistungsaufträgen keine Änderungen der finanziellen Parameter vorgenommen, da diese übergeordnet im Gesetz verzeichnet und fixiert sind.» «Hohes politisches Gewicht»

Bei Leistungsaufträgen, in denen der Regierungsrat auch die finanziellen Gegebenheiten festlegen kann, mache es Sinn, dass er dafür auch die Kompetenz und die Gestaltungsmöglichkeit habe, führt der Chef des Bildungsdepartements des Kantons Schwyz aus: «Die Beitragsregelung für die privaten Mittelschulen hat jedoch ein hohes politisches Gewicht, sodass deren Festlegung durch den Kantonsrat im Sinne einer längeren Planungssicherheit durchaus zweckmässig erscheint. »

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