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Staatsanwaltschaft weist Diskriminierungsvorwürfe zurück

Staatsanwaltschaft weist  Diskriminierungsvorwürfe zurück Staatsanwaltschaft weist  Diskriminierungsvorwürfe zurück

Die Flyer-Aktion gegen das geplante Bundesasylzentrum in Goldau bleibt rechtlich ohne Folgen. Gegen die unbekannte Täterschaft wird keine Strafuntersuchung eingeleitet.

Anfang Februar sorgten Flyer und Plakate in Arth, Goldau und Lauerz für grosses Aufsehen. In einer Nacht- und Nebelaktion klebte eine unbekannte Täterschaft Flugblätter auf Plakatwände, Hausfassaden und in Hauseingänge, um Stimmung gegen das geplante Bundesasylzentrum in Buosingen zu machen. Eine «Initiative für mulitkulturelle Entwicklung 2024» behauptete, das Bundesasylzentrum (BAZ) werde «schon bald» Migranten und Migrantinnen in einem «hochmodernen Bauprojekt» beheimaten. «Freuen sie sich auf ein multikulturelles Miteinander wie es schon in vielen Städten wie beispielsweise in Spreitenbach oder Schwamendingen gelebt werden darf», hiess es unter anderem sarkastisch und in fehlerhafter Rechtschreibung weiter.

Weder Diskriminierung noch Aufruf zum Hass

Für breite Kreise wurden damit Grenzen überschritten, Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen die Arbeit auf. Nun ist klar: Es wird keine Strafuntersuchung geben.

Die Staatsanwaltschaft habe die Flyer geprüft, teilte die zuständige Staatsanwältin mit. Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, «dass der Tatbestand der Diskriminierung und Aufruf zu Hass nicht erfüllt sind». «Ironie wie auch Satire», so hält die Schwyzer Staatsanwaltschaft weiter fest, müssten gerade im politischen Meinungsbildungsprozess erlaubt sein, solange sie sich innerhalb der durch das Strafrecht vorgegebenen Grenzen bewegen.

Genau das ist aber nach Ansicht der Schwyzer Staatsanwaltschaft vorliegend der Fall. Zudem seien auch die Tatbestände der Schreckung der Bevölkerung und der öffentlichen Aufforderung zu einem Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit nicht erfüllt.

Verfahren wird eingestellt Deshalb, so endet die Mitteilung, habe die Staatsanwaltschaft entschieden, «keine Strafuntersuchung zu eröffnen und eine Nichtanhandnahmeverfügung zu erlassen». Aus Sicht der Schwyzer Staatsanwaltschaft ist die «Affäre BAZ-Flyer» damit erledigt.

Am 17. April findet in Oberarth dann eine öffentliche Veranstaltung zum geplanten BAZ statt, an dem die Berner, Schwyzer und Arther Behörden informieren werden.

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