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Brand verursacht grossen Sachschaden

Brand verursacht grossen Sachschaden Brand verursacht grossen Sachschaden

IN KÜRZE

Ingenbohl. Vor einer Woche ist in einem Dachstock eines Wohnund Industriegebäudes ein Feuer ausgebrochen. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden ist beträchtlich.

Kurz nach 16.30 Uhr ging am 11. April auf der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz die Meldung ein, dass aus einem Gebäude an der Hertistrasse in Ingenbohl Rauch aufsteigt. Die aufgebotene Polizeipatrouille stellte fest, dass der Dachstock eines Wohn- und Industriegebäudes in Flammen stand. Die Feuerwehr Ingenbohl und die Feuerwehr Stützpunkt Schwyz konnten den Brand rasch eindämmen und löschen.

Die zwei im Dachgeschoss befindlichen Wohnungen sind zurzeit nicht bewohnbar. Während den Löscharbeiten kam es zu Verkehrseinschränkungen im Dorf Brunnen.

Die Kantonspolizei Schwyz hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und das Forensische Institut Zürich beigezogen. Ein technischer Defekt steht im Vordergrund. Für die Brandbekämpfung standen die Feuerwehr Ingenbohl und die Feuerwehr Stützpunkt Schwyz im Einsatz. Sie wurden durch einen vorsorglich aufgebotenen Rettungsdienst und die Kantonspolizei Schwyz unterstützt./ Kapo SZ

Schwyz. Die Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes heisst die Kommission für Bildung und Kultur gut. Dabei geht es vor allem auch um die Beitragsleistungen an die Restaurierung von denkmalgeschützten Objekten. Das heutige System soll durch ein in der Vernehmlassung vom Hauseigentümerverband (HEV) vorgeschlagenes Modell ersetzt werden. Neu soll im Restaurierungsfall für alle Schutzobjekte ein Grundbeitragssatz von 25 Prozent zur Anwendung kommen.

Je nach Schutzziel, das für das Objekt gilt, werden dann zusätzliche Beiträge ausgerichtet, nämlich 15 Prozent für Objekte mit Schutzziel I, 10 Prozent für Objekte mit Schutzziel II und 5 Prozent für Objekte mit Schutzziel III. Die kantonalen Beitragssätze bewegen sich somit neu zwischen 30 Prozent und 40 Prozent. Dieses Modell fand Anklang in der Kommission, wobei eine Minderheit die Splittung in einen Grundbeitrag und zusätzliche Prozentsätze streichen und einzig die maximalen Beitragssätze für die Schutzziele (30 Prozent für Schutzziel III, 35 Prozent für Schutzziel II und 40 Prozent für Schutzziel I) im Gesetz festhalten möchte. Die Beitragszusicherung soll gemäss der Kommission innert sechs Monaten erfolgen. Die Entscheidungskompetenz für die Beitragszusicherung wurde intensiv diskutiert.

Schliesslich sprach sich eine Mehrheit für die Regierungsfassung aus, nach welcher der Regierungsrat Zusicherungen bei Beiträgen über 1 Millionen Franken macht. Eine Kommissionsminderheit verlangt die Streichung der Kosten für die Archäologie aus dem Gesetz, diese sollen weiterhin aus dem Lotteriefonds beglichen werden./mri

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