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Unternehmen über den Tisch gezogen

Das Kantonsgericht zeigte bei einem E-Commerce-Chef wenig Milde: Es sprach einen Mann zwar teilweise frei, verschärfte aber das Urteil des Strafgerichts trotzdem.

Sein Job war anspruchsvoll und spannend zugleich, aber er verleitete den Beschuldigten und jetzt Verurteilten auch zu unrechtmässigem Handeln gegen eine Innerschweizer Handelsfirma. Der heute 39-jährige Schweizer war zwischen Juli 2015 und bis zu seiner fristlosen Kündigung per Mitte Februar 2017 zuerst Stellvertreter, dann selbst Chef E-Commerce dieser namhaften Handelsfirma mit Sitz in Innerschwyz.

Das Strafgericht sprach den Beschuldigten seinerzeit bereits von zwei Betrugsvorwürfen frei, weil auch seine Arbeitgeberin und eine Wirtschaftsprüferin fahrlässig handelten, indem sie ihm viele Freiheiten zugestanden. Im Berufungsfall lastete ihm das Kantonsgericht aber mehrfache Urkundenfälschung an, sprach ihn allerdings jetzt in einem dritten Betrugsvorwurf frei. Dem Beschuldigten warf die Staatsanwaltschaft zudem vor, in rund einem Jahr eine Geschäftskreditkarte privat über Paypal-Konten belastet zu ha-ben. Dem CEO und der Buchhaltung habe er fiktive Rechnungen vorgelegt. In 78 Fällen habe er seinen Arbeitgeber so um rund 257’000 Franken betrogen. Keinen Freispruch gab es aber bezüglich der erwähnten Urkundenfälschungen und weiterer relevanter Delikte.

Das Kantonsgericht sprach ihn in der Berufung wegen Veruntreuung schuldig und erhöhte das Strafmass gar noch von 16 Monaten auf neu 27 Monate Freiheitsstrafe. Davon muss er die Hälfte absitzen und für 13,5 Monate in den Strafvollzug, somit fällt das Urteil aus Sicht des Verurteilten insgesamt etwas milder aus. Zudem hat der Schweizer die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von 49’000 Franken zu tragen, und auch die Verfahrenskosten der zweiten Instanz werden ihm zu 50 Prozent zur Last gelegt.

Der Fall ist brisant und spannend, wie sich an der Berufungsverhandlung erneut zeigte. Der Verurteilte eignete sich Vermögen an, die ihm die stattliche Summe von rund 16’000 Franken Spesen pro Monat ermöglichten. Damit finanzierte er seine Spesen, zahlte aber offensichtlich Dritte damit, wie er vor Gericht glaubhaft machen wollte. Eine der weltweit grössten Wirtschaftsprüfungsfirmen witterte das grosse Geschäft und kroch ihm auf den Leim, alle Vorsichts- und Prüfungsmassnahmen über Bord werfend. Im Sommer 2016 nahm der Beschuldigte nämlich Kontakt auf mit diesem Zürcher Unternehmen. Er gab vor, dass sein Innerschwyzer Arbeitgeber neue digitale Geschäftsmodelle und Plattformen für den Handel mit dem Hauptprodukt der Schwyzer Firma suche. Dafür wolle er das Unternehmen mit Sitz in Zürich mit der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragen. Ausser viel Luft und Biswind gab es aber nichts zu verdienen. Der Wirtschaftsprüferin sei ein Schaden von über 1,77 Millionen Franken entstanden, teilte sie dem Gericht seinerzeit mit.

Die Staatsanwaltschaft forderte seinerzeit eine Gesamtstrafe von 41 Monaten. Schon in erster Instanz wurde die überlange Verfahrensdauer berücksichtigt. Die jetzt zwar einerseits mildere und andererseits doch härtere Strafe trifft den ehemaligen CEO hart. Er hat ausserdem mit Zivilforderungen der Handelsfirma von 300’000 Franken zu rechnen.

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