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Teilerfolg für Hölloch-Wirt

IN KÜRZE

Das Bundesgericht schickt den Muotathaler Bruno Suter zurück ans Kantonsgericht.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Muotathaler Wirts Bruno Suter gutgeheissen, das Urteil des Kantonsgerichts Schwyz vom 23. Juni 2023 wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Bekanntlich hielt der Muotathaler Wirt Bruno Suter sein Restaurant Hölloch während der Corona- Zeit offen. Dabei hatte er eine Kasse aufgestellt – bezahlen konnte, wer wollte. Eingangskontrollen gab es keine. Es kam zu verschiedenen Gerichtsverfahren.

Vom Schwyzer Bezirksgericht wurde Suter 2022 teilweise für schuldig befunden. Suter zog den Fall weiter ans Kantonsgericht. Dieses sprach ihn frei, leg-te ihm aber einen Teil der Kosten auf. Vor Bundesgericht wehrte sich Suter gegen diese Kostenfolgen. Er machte geltend, dass ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten infolge des Freispruchs in allen Anklagepunkten nicht – auch nicht im Umfang der Hälfte – hätten auferlegt werden dürfen. Kantonsgericht muss schuldhaftes Verhalten aufzeigen Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil, dass auch bei einem Freispruch gewisse Verfahrenskosten auferlegt werden können, wenn die beschuldigte Person «rechtswidrig und schuldhaft die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen Durchführung erschwert hat». Das Sachgericht müsse aber darlegen, «inwiefern die beschuldigte Person durch ihr Handeln in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise klar gegen eine Verhaltensnorm verstossen hat».

Laut Bundesgericht hat das Kantonsgericht nicht ausreichend aufgezeigt, inwieweit Suter «rechtswidrig und schuldhaft die Einleitung des Verfahrens bewirkt haben soll», es fehle eine Präzisierung, gegen welche konkrete Verhaltensnorm der schweizerischen Rechtsordnung Suter verstossen habe. Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe für die Einhaltung der Zertifikatspflicht zu sorgen und müsse insbesondere die Kontrolle individuell am Eingang, bei Selbstbedienung an der Kasse oder beim ersten Servicekontakt durchführen, «reicht dazu jedenfalls nicht aus».

Die Vorinstanz habe sich dazu zu äussern, worauf gestützt sie von einem rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten des Beschwerdeführers ausgehe, das die Einleitung des vorliegenden Strafverfahrens bewirkt habe. «Bei diesem Ausgang des Verfahrens erübrigt es sich, auf die weiteren Rügen des Beschwerdeführers mit Bezug auf die Kostenfolgen einzugehen», schreibt das Bundesgericht, denn es stehe dem Bundesgericht nicht zu, «sich an die Stelle der Vorinstanz zu setzen, die ihrer Aufgabe nicht nachgekommen ist».

Wangen-Lachen. Die Schweizer Kunstflugstaffel Patrouille Suisse trainiert am kommenden Montagvormittag zwischen 10 Uhr und 11 Uhr über dem Flugplatz Wangen-Lachen ihr Programm, wie die Luftwaffe mitteilt. Die Staffel besteht aus sechs Flugzeugen und fliegt seit 1995 den F-5-Tiger. Sie ist das Aushängeschild der Schweiz und ihrer Armee und nimmt an zahlreichen nationalen und internationalen Flugmeetings teil./eva

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