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Älpler nach illegalem Strassenbau verurteilt

Älpler nach illegalem  Strassenbau verurteilt Älpler nach illegalem  Strassenbau verurteilt

Der unbewilligte Ausbau eines Wanderwegs im Gebiet Zwüschet Mythen hat ein juristisches Ende gefunden. Inzwischen sind auch die Rückbauarbeiten abgeschlossen.

Vor gut drei Jahren wurde bekannt, dass der Wanderweg zwischen der Alp und dem Kreuz im Gebiet Zwüschet Mythen ohne Baubewilligung ausgebaut worden ist. Aus dem einfachen Bergweg wurde nach einwöchigen Arbeiten im Oktober 2020 eine bis zu vier Meter breite Strasse. Der Verantwortliche auf der Alp ist nun durch die Schwyzer Staatsanwaltschaft wegen Widerhandlungen gegen das Planungs- und Baugesetz verurteilt worden. Er muss eine Busse samt Gebühren von 3000 Franken bezahlen oder 15 Tage hinter Gitter.

Keine böse Absicht des Älplers Es sei eine «pflichtwidrige Unvorsichtigkeit » gewesen, dass der Älpler ohne Baubewilligung Baggerarbeiten durch ein lokales Unternehmen vornehmen liess, heisst es in einem soeben rechtskräftig gewordenen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft geht also nicht von einer bösen Absicht, einem vorsätzlichen Vorgehen, aus. Der Älpler konnte bei der Befragung darlegen, er sei sich nicht bewusst gewesen, eine Bewilligung einholen zu müssen. Das erklärt die relativ milde Bestrafung.

Derweil beschäftigte die Narbe in der Natur weitere amtliche Stellen, etwa das kantonale Amt für Wald und Natur und die Baubehörde der Gemeinde Schwyz. Klar war von Beginn weg, dass die Strasse zurückzubauen ist. Im Jahr 2021 machte die Genossame Schwyz, unter deren Hoheit das Gebiet liegt, einen Renaturierungsvorschlag.

Ringen um den Rückbau Den Umweltverbänden gingen die Pläne zu wenig weit. Sie forderten einen kompletten Rückbau zu einem Fussweg. Betroffen ist ein Jagdbanngebiet, deshalb setzte sich auch der Schwyzer Jägerverband für einen umfassenden Rückbau ein. Die Genossame Schwyz argumentierte, dass schon der offiziell als Bergwanderweg klassifizierte Weg seit 70 Jahren auch als Karrenweg genutzt werde.

Jetzt scheint sich die Angelegenheit dem Ende zu nähern. Marcel von Euw, Geschäftsführer der Genossame Schwyz, erklärt: «Das von der Genossame in Auftrag gegebene Rückbaugesuch des Ökologiebüros ANL Beratungen Zentralschweiz wurde von der Gemeinde Schwyz, dem Kanton Schwyz sowie vom Bundesamt für Umwelt am 24. Mai 2023 bewilligt.» Die Baubewilligung ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Die Einsprachen seien somit laut Genossame erledigt. Die im September letzten Jahres ausgeführten Rückbauarbeiten müssen noch behördlich abgenommen werden – etwas, das vermutlich im Verlauf dieses Jahres erfolgen sollte.

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