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Verkochte Nudeln und alter Hinterschinken

IN KÜRZE

Ein Lokal im Raum Innerschwyz scheint ein ernsthaftes Hygiene-problem zu haben. Nach etlichen Besuchen von den Lebensmittelinspektoren kam es jetzt zu einer Verurteilung.

gh. Das Lebensmittelinspektorat der Urkantone schaltete nach der siebten Kontrolle mit Missständen in einem innerschwyzer Lokal die Staatsanwaltschaft ein. Ergiebig war hier ein spontaner Besuch der Kontrolleure im Frühling 2022. Das Labor untersuchte mehrere Produkte und die allgemeine Hygiene im Betrieb.

Die anschliessenden strafrechtlichen Ermittlungen endeten mit einer Verurteilung wegen mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Die verantwortliche Person in der Geschäftsleitung hat eine Busse und Kosten von gut 3300 Franken zu berappen. Die bedingte Geldstrafe beträgt 8400 Franken, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Mehrere Höchstwerte bei gewissen Keimen und Bakterien seien massiv überschritten worden, heisst es im soeben rechtskräftig gewordenen Strafbefehl. Das sei, so die Staatsanwältin, «äusserst gesundheitsgefährdend » gewesen. Im Kühlschrank fand man vorgekochte Nudeln und alten Hinterschinken. Problematisch waren auch die Schinken-Käse-Toasts in der Vitrine. Das Inspektorat ordnete damals an, die Lebensmittel so-fort zu entsorgen.

Zwei Monate später dann die Nachkontrolle, es war der siebte Besuch der Inspektoren seit 2018. Immer noch liess die Hygiene zu wünschen übrig. Alte Spaghetti im Kühlschrank und eine Fliegenplage in der Küche waren nur die Spitze des unappetitlichen Eisbergs. Die Teigwaren waren Tage im Voraus zubereitet worden. Der Betrieb erhielt per sofort ein Vorkochverbot aufgebrummt.

Die Lebensmittel im Tiefkühler waren nicht ausreichend vor Kontamination geschützt. Schlecht verpackt lag der Salat neben panierten Schnitzeln. Es gab keine Temperaturaufzeichnungen, um die Kühlung zu kontrollieren. Verschmutzt waren nebst den Kühleinrichtungen auch der Spültrog, die Ablageflächen am Buffet, die Backstube und das Lager. Im Rapport war die Rede von «ungenügender Systematik» in den Lagerräumen. Ein eleganter Begriff für Unordnung.

Indem die verurteilte Person ihren Pflichten für den Umgang mit Lebensmitteln wiederholt nicht oder nur ungenügend nachging, folgerte die Staatsanwaltschaft daraus, dass die verurteilte Person «eine gesundheitliche Gefährdung von Kundinnen und Kunden zumindest in Kauf» nahm.

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