Veröffentlicht am

Historische Entwicklung der Stimmenzählung

Bis 1848 gab es nur die Kantonsgemeinde und die Landsgemeinden. Das Stimmenmehr zu Sachvorlagen und Wahlen wurde vom «Büro» (Bezirksammann, Landschreiber, Stimmenzähler) ganz einfach abgeschätzt.

13 Kreisgemeinden 1848 bis 1876 gab es anstelle der Kantonslandsgemeinde 13 Kreisgemeinden, in denen weiterhin in Versammlungen über kantonale Sachvorlagen abgestimmt beziehungsweise die Genehmigung erteilt und kantonale Wahlen (Kantonsrat) vorgenommen wurden. Einführung der Urnenabstimmung

1876 bis zu ihrer Aufhebung 1898 wurden die Kreisgemeinden auf die Funktion von Wahlkreisen (Kantonsrat) reduziert, weil für kantonale Sachvorlagen ab 1876 die Urnenabstimmung eingeführt wurde. 1898 wurde dann auch für die Wahlen in Kantons- und Regierungsrat die Urnenabstimmung eingeführt. Der Kantonsrat wurde hierbei – wenn mehr als drei Kantonsräte zu wählen waren (grössere Gemeinden) – bereits im Proporz gewählt. Die Stimmenermittlung fing mit der Einführung der Urnenabstimmung und dem Proporzwahlverfahren an, aufwendiger zu werden. Immerhin waren die Frauen noch nicht stimmberechtigt, was bei der Auszählung der Stimmen – rein quantitativ – natürlich noch von Vorteil war.

Urnenabstimmung kommunaler Sachvorlagen Im Bezirk Einsiedeln gab es für kommunale Sachvorlagen beziehungsweise Abstimmungen bis 1966 ordentlicherweise noch keine Urnenabstimmungen. Stimmberechtigte mussten bis dahin eine solche mit einer bestimmten Anzahl Unterschriften explizit verlangen, was 1959 das erste und einzige Mal geschah. Auf Initiative hin wurde die Urnenabstimmung 1966 dann auch für alle kommunalen Sachgeschäfte eingeführt.

Es wurde also noch sehr lange (bis 1966) im offenen Handmehr über kommunale Sachvorlagen an der Bezirksgemeinde abgestimmt. Der Aufwand für die Resultatermittlung war entsprechend gering (Abschätzung des Stimmenmehrs).

Wahlen schon ab 1907 geheim durchgeführt Kommunale Wahlen werden im Bezirk Einsiedeln hingegen bereits seit 1907 geheim, das heisst an der Urne, durchgeführt, zusammen mit den kantonalen Sachvorlagen und Wahlen.

Das Prinzip der Grob- und Feinsortierung der Stimmen war damals wie heute unumgänglich. Ausgezählt wurde von Hand.

Das Abstimmungsbüro wurde noch fortlaufend vom Bezirksrat bestimmt/bestellt. Parteien konnten je nach ihrem Interesse am Ausgang einer Abstimmung Personen für das Abstimmungsbüro vorschlagen.

Einführung des Frauenstimmrechts Die Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene 1971 und auf kantonaler Ebene 1972 führte dann zu mehr Stimmberechtigten und zu entsprechendem Mehraufwand.

Es dauerte jedoch bis 1980, als im Bezirk die heute noch bestehende Organisation mit drei Wahl- und Abstimmungsbüros festgelegt wurde. Bis dahin war das Wahl- und Abstimmungsbüro noch vorwiegend mit Mitgliedern des Bezirksrates besetzt gewesen.

Organisatorisch bestehen die heutigen Verhältnisse somit seit 44 Jahren. Verändert hat sich die Arbeitsweise seither vorab in drei Richtungen:

• Seit 1992 kann auch schriftlich beziehungsweise brieflich abgestimmt werden.

• Die Stimmzettel werden nicht mehr von Hand gezählt, sondern gewogen.

• Seit 2022 sind die Wahl- und Abstimmungsergebnisse in den Gemeinden im vom Kanton zur Verfügung gestellten Tool Ve Work zu erfassen. Der grösste Teil bleibt bis heute aber Handarbeit. Diese wird wohl erst mit Einführung einer elektronischen Stimmabgabe entfallen.

Historische Zusammenfassung von Landschreiber Patrick Schönbächler

Share
LATEST NEWS