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Viele Fristerstreckungen für Steuererklärung

IN KÜRZE

Von der verbluteten Steuererklärung über merkwürdige Abzüge und lustige Begründungen: Die Schwyzer Steuerverwaltung hat es immer wieder auch mit kuriosen Fällen zu tun. Ein paar Zahlen und Anekdoten.

Die Aufforderung der Schwyzer Steuerverwaltung zum Ausfüllen der Steuererklärung dürfte mittlerweile überall im Briefkasten gelegen haben. Für Hochgefühle sorgt diese nicht – die wenigsten widmen sich sofort ihrer Steuererklärung, viele gar erst viele Monate später, wie Zahlen der Schwyzer Steuerverwaltung zeigen.

Laut Vorsteher Markus Beeler beantragten im vergangenen Jahr 56’994 Personen eine Fristerstreckung – das sind sehr viele, wenn man bedenkt, dass im letzten Jahr gesamthaft 105’083 Steuererklärungen im Kanton Schwyz eingegangen sind. Nicht alle davon betreffen das Steuerjahr 2022. 92’551 Steuererklärungen betrafen das Vorjahr, 12’448 das Jahr 2021 und 84 der eingereichten Erklärungen betrafen sogar noch frühere Jahre. 8000 Steuererklärungen für das Jahr 2022 würden noch fehlen, teilt Beeler mit. Eine Fristverlängerung kann bis zum 31. März des aktuellen Jahres beantragt werden.

Busse droht bei lückenhafter Steuererklärung Bei Nichteinhalten der Frist erhalten Steuerpflichtige eine Mahnung. Sie haben danach acht Tage Zeit, um die Steuererklärung einzureichen. «Für den Fall, dass dies nicht geschieht, wird mit einer Busse und einer Ermessensveranlagung gedroht», so Beeler. Die Höhe der Busse wird abhängig vom Einkommen der steuerpflichtigen Person festgelegt und kann bis zu 1000 Franken betragen.

Auch wenn eine Steuererklärung lückenhaft eingereicht wird, kann eine Busse drohen, wenn angeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht nachgereicht werden. «Falls dies nicht oder nur mangelhaft geschieht, werden die unklar gebliebenen Punkte nach Ermessen veranlagt », erklärt Beeler. 148 sogenannte «Steuersünder» zeigten sich letztes Jahr selber an, davon 16 im Zusammenhang mit Erbschaften. Von den für 2022 eingereichten Steuererklärungen wurden laut Steuerverwaltung 47,8 Prozent online ausgefüllt.

In den allermeisten Fällen erleben die Mitarbeitenden der Steuerverwaltung wenig Aufregendes, doch hie und da staunen sie, was Schwyzerinnen und Schwyzer in ihrer Steuererklärung so alles angeben. So wollte jemand beispielsweise Aufwendungen für ein Kampfsportcenter als Fremdbetreuungskosten seines Kindes gel-tend machen. Eine andere Person wollte Aufwendungen für einen «Hexenkurs» von den Steuern abziehen. Blutüberströmtes Formular – «Sorry, hatte Nasenbluten» Lustig und auch etwas eklig die blutüberströmte Steuererklärung mit dem Vermerk: «Sorry, hatte Nasenbluten.» Ein Vermieter begründete seine fehlenden Mieteinnahmen respektive den Leerstand seiner Wohnungen mit dem «grässlichen Eselsgeschrei zu jeder Tagesund Nachtzeit in der Nachbarschaft ». Mal schauen, was dieses Jahr für Anekdoten bringen wird …

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